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"Mildere Mittel"

Versammlungsverbot für G8-Sternmarsch gekippt

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Die G8-Kritiker konnten einen ersten juristischen Erfolg verzeichnen. Das Schweriner Verwaltungsgericht kippte am 25. Mai teilweise das von der Rostocker Polizei großräumig verhängte Versammlungsverbot um den G8-Tagungsort. Damit kann zumindest der für den 7. Juni geplante Sternmarsch auf Heiligendamm stattfinden, der bis auf 200 Meter an den Sperrzaun herankommen soll. In dem Ostseebad wollen vom 6. bis 8. Juni die Spitzen der sieben führenden Industrienationen und Russlands (G8) ihre Jahrestagung abhalten.


Das Gericht hielt die Klage des Sternmarsch-Bündnisses für teilweise berechtigt und bestätigte das Versammlungsverbot im Wesentlichen nur innerhalb des errichteten Sicherheitszauns und einer Pufferzone von 200 Meter. Allerdings müssen die Organisatoren des Sternmarsches für eine freie Straßenverbindung zwischen Heiligendamm und Bad Doberan für Rettungseinsätze sorgen. Außerdem wurde ihnen aufgegeben, den Verkehr der Kleinbahn "Molli" nicht zu behindern, die für eine Verbindung zwischen dem Pressezentrum in Kühlungsborn und dem Tagungsort sorgen soll.

Das Sternmarsch-Bündnis teilte nach der Gerichtsentscheidung mit, das verhängte Demonstrationsverbot wäre in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig gewesen. So sei geplant gewesen, mit einer Allgemeinverfügung eine Fläche von 40 Quadratkilometern als demonstrationsfreie Zone auszuweisen. Es habe auch "eine breite Welle internationaler Kritik gegeben".

Das Verwaltungsgericht habe in der Begründung seiner Entscheidung erklärt, dass die "prognostizierten Gefahren für die öffentliche Sicherheit in ausreichender Weise mit milderen Mitteln als dem eines generellen Verbots begegnet werden" könne.

"Natürlich freuen wir uns dass das Demonstrationsrecht in erster Instanz bestätigt wurde", so Susanne Spemberg und Peter Kromrey vom Sternmarsch-Bündnis. "Wir stellen allerdings weiterhin das Demonstrationsverbot innerhalb des Zauns in Frage." Ob man Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen werde, wolle man in den nächsten Tagen klären.

Die Anwälte des Sternmarsch-Bündnisses hatten kritisiert, dass die Polizei seit Monaten auf das Demonstrationsverbot "festgelegt" gewesen sei. Andere deeskalierende und gestufte Konzepte seien zu keinem Zeitpunkt erwogen worden. Die Polizei habe mehrmals mit einem "allgemeinen polizeilichen Notstand" argumentiert.

Die Anwälte hatten in ihrem Eilantrag dazu ausführt, dass mit der Begründung "polizeilicher Notstand" Rechte und Grundrechte der Bürger außer Kraft gesetzt würden. Die Annahme, jedes politische Großereignis verursache einen "polizeilichen Notstand", wäre "ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat, der dann ohne Not bürgerliche Freiheiten regelmäßig per Allgemeinverfügung außer Kraft setzen könnte".

Ohnehin hätten Allgemeinverfügungen niemals Versammlungen verhindert, "sondern oft erst selbst zur Eskalation beigetragen, weil es keinen ausreichenden Raum mehr gab, die Proteste legal zu artikulieren", argumentierten die Anwälte.

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