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"Illegale Preisbindungen"

Millionen-Geldbußen gegen Haushaltsgerätehersteller SEB und Krups verhängt

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Das Bundeskartellamt hat gegen die Groupe SEB Deutschland GmbH, Offenbach, und die Krups GmbH, Offenbach, sowie verantwortliche Mitarbeiter wegen unzulässiger Einflussnahme auf die Preisgestaltung von Händlern Geldbußen in Höhe von insgesamt mehr als 1,4 Millionen Euro verhängt.


Groupe SEB Deutschland und Krups sind nach Angaben der Kartellbehöhrde in Deutschland führende Hersteller von elektrischen Haushaltskleingeräten. Die Geräte werden in Deutschland unter den Markennamen Rowenta, Tefal und Krups verkauft. Beide Gesellschaften gehören zum französischen Konzern Groupe SEB.

"Sie haben in der Zeit von 2003 bis Ende 2005 versucht, Mindestpreise für den Verkauf bestimmter Produkte durchzusetzen", so das Kartellamt. "Dazu haben sie zahlreichen Fachhändlern und Fachmärkten, aber auch Internethändlern wirtschaftlichen Druck angedroht für den Fall, dass sie Produkte unterhalb der unverbindlichen Preisempfehlung verkaufen. Der wirtschaftliche Druck bestand in der Sperre von Vertriebsprämien und Belieferungsstopps."

"Die Problematik illegaler Preisbindungen stellt sich häufig in den Beziehungen zwischen Markenherstellern und Handel", sagte Kartellamtspräsident Heitzer. Preisbindungen bedeuteten eine erhebliche Wettbewerbsbeschränkung. "Preise müssen sich im Wettbewerb bilden und Händler ihre Verkaufspreise frei festlegen können", so Heitzer. Wenn ein Hersteller die freie Preisgestaltung der Händler durch wirtschaftlichen Druck beeinflusse, sei es durch die Verweigerung von Vertriebsprämien oder durch die Androhung von Lieferstopps, sei dies "ein ernst zu nehmender Verstoß gegen das Kartellrecht".

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