Nach der geplanten Verordnung können laut Bundeswirtschaftsministerium Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten wählen, ob sie den Energieausweis auf der Grundlage des "berechneten Energiebedarfs" oder des "tatsächlichen Energieverbrauchs" verwenden.
Das Gleiche gelte für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, wenn sie entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf diesen Standard gebracht worden seien. Der Bedarfsausweis solle nur für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977, die dieses Anforderungsniveau nicht erreichen, vorgeschrieben werden.
Übergangsweise soll es den Angaben zufolge bis zum 31. Dezember 2007 möglich sein, sich in allen Fällen Energieausweise wahlweise auf Bedarfs- oder auf Verbrauchsgrundlage ausstellen zu lassen. Für Nichtwohngebäude sollen beide Varianten generell erlaubt werden. Für Wohngebäude die bis 1965 fertig gestellt wurden, soll der Energieausweis am 1. Januar 2008 zur Pflicht werden, für jüngere Wohngebäude am 1. Juli 2008 und für Nichtwohngebäude am 1. Januar 2009.
Bundeswirtschaftsministerium: Pauschalen und fachlich gesicherte Erfahrungswerte
Nach Angaben des Ministeriums darf "auf Pauschalen und fachlich gesicherte Erfahrungswerte" zurückgegriffen werden. "Zur Kostenbegrenzung", lautet die Begründung. Auch eine Begehung des Gebäudes durch einen Gutachter sei nicht vorgeschrieben, könne aber "im Einzelfall" erforderlich sein.
Die Verordnung dient der Umsetzung der EG-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Sie bedarf vor dem Inkrafttreten noch der Zustimmung des Bundesrates. Im Beschluss der Bundesregierung ist die Anerkennung von Energieausweisen vorgesehen, die auf der Grundlage der EnEV in der Fassung des Kabinettbeschlusses vom 25. April 2007 ausgestellt werden.
Glos: Weiterer Schritt in die Richtung, den Energieverbrauch zu senken
Wirtschaftsminister Michael Glos sagte, die jetzige Novelle der Energieeinsparverordnung gehe "einen weiteren Schritt in die Richtung, den Energieverbrauch zu senken". Die künftigen Energieausweise mit ihren Modernisierungsempfehlungen setzten einen wichtigen Anreiz zur energetischen Sanierung.
Fornahl: EG-Richtlinie wird "eins zu eins" umgesetzt
Nach Darstellung des zuständigen Berichterstatters der SPD-Bundestagsfraktion, Rainer Fornahl, wird mit der Energieeinsparverordnung die EG-Richtlinie "eins zu eins" umgesetzt. "Mit der jetzt gefundenen Regelung schaffen wir eine wesentliche Voraussetzung für mehr Transparenz auf dem Wohnungs- und Immobilienmarkt, die die Kauf- und Mietentscheidungen von Eigentümern und Mietern nachhaltig beeinflussen wird. Experten sprechen von einem Einsparpotenzial von bis zu 40 Milliarden Euro bis 2020", so Fornahl.
Die Gebäude seien für rund 20 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich. Der Energieausweis fördere zusammen mit dem erfolgreichen CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Bundesregierung das Bewusstsein fürs Energiesparen, hofft der SPD-Abgeordnete. Wer Gebäude oder Wohnungen kaufen oder mieten wolle, könne sich künftig also anhand der Informationen in den Ausweisen "besser" über die energetischen Eigenschaften verschiedener Objekte informieren.
Hill: Der Energieverbrauch eines Gebäudes bleibt auch in Zukunft unklar
Für den Links-Abgeordneten Hans-Kurt Hill handelt es sich bei dem "von der Merkel-Regierung vorgelegte Energiepass" um "Augenwischerei". Wie viel Energie ein Gebäude tatsächlich verbrauche, würden Wohnungsnutzer auch in Zukunft nicht wissen. Wesentliche Beiträge zum Klimaschutz seien deshalb nicht zu erwarten.
Hill kritisiert insbesondere, dass das Papier der Bundesregierung den meisten Gebäude-Eignern die Wahl zwischen dem Bedarfsausweis und einem Verbrauchs-Energiepass überlasse. "Wird nur der Verbrauch der letzten drei Jahre angegeben, sagt das nichts über das Gebäude aus, sondern nur über das Verhalten der Vormieter." Der Energieverbrauch könne je nach Nutzerverhalten um 50 Prozent schwanken.
Ein Energiepass für Gebäude müsse aber "den Mietern helfen, kostspielige Wohnungen von denen mit guter Wärmedämmung und sparsamer Heizung zu unterscheiden", fordert Hill. Seine Fraktion fordere deshalb einen so genannten Bedarfs-Energiepass, der den Energiebedarf eines Hauses vergleichbar darstelle. Dabei würden verwendete Baustoffe und Heizungstechniken "auf fachlichen Grundlagen" bewertet. Gleichzeitig müssten Defizite bei der Wärmesanierung angezeigt und Vorschläge zur Energieeinsparung gemacht werden.