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Spielzeuge & Elektrogeräte

EU registriert gefährliche Konsumgüter

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Die EU-Kommission legte am 19. April ihren aktuellen Jahresbericht über gefährliche Konsumgüter vor. Es geht um Güter, die eine ernste Gefahr für die Gesundheit und die Sicherheit der Verbraucher darstellen. Im Jahr 2006 haben die zuständigen nationalen Behörden mit 24 Prozent der Fälle erstmals am häufigsten Spielzeuge als gefährlich bewertet und aus dem Verkehr gezogen, heißt es in dem Bericht über das Schnellwarnsystem RAPEX (Community Rapid Information System), von dem gefährliche Lebensmittel, Arzneimittel und Medizinprodukte nicht erfasst werden. Elektrogeräte seien im EU-Binnenmarkt mit 19 Prozent am zweithäufigsten aus dem Verkehr genommen worden. Gefahren seien weiterhin von Kraftfahrzeugen (14 Prozent), Beleuchtungsgeräten (11 Prozent) und Kosmetika (5 Prozent) ausgegangen.


China ist inzwischen einer der führenden Exporteure für Spielwaren in die EU. Dem Jahresbericht der EU-Kommission über gefährliche Konsumartikel zufolge haben die zuständigen nationalen Behörden insbesondere bei Konsumgütern von dem asiatischen Konkurrenten Gefahren für die Verbraucher gesehen. Für insgesamt 924 "gefährliche Produkte" seien 2006 über das System RAPEX "restriktive Maßnahmen" gemeldet worden. 48 Prozent dieser Meldungen betrafen den Angaben zufolge gefährliche Produkte aus China.

Dem Bericht zufolge bedeutet das nicht unbedingt, dass Produkte aus China für Verbraucher besonders gefährlich sind. Ursache sei vielmehr das hohe Handelsvolumen mit China: Die hohe Zahl der Meldungen sei "in erster Linie auf die große Menge von Produkten zurückzuführen, die aus China in die Europäische Union eingeführt werden".

Neben China wurden insbesondere Produkte aus Deutschland, aus Italien, aus den USA, aus Großbritannien, aus Japan und aus Frankreich als gefährlich eingestuft.

Die übermittelten Meldungen werden den Angaben zufolge unverzüglich an sämtliche übrigen Aufsichtsbehörden in 30 Ländern Europas weitergeleitet, so dass dann der Verkauf eines gefährlichen Produkt untersagt werden kann oder "sonstige Restriktionen in Sachen Verkauf verhängt werden können". Die EU-Kommission ruft auf zu verstärkter Beteiligung aller EU-Mitgliedstaaten an dem System, zu weiteren gemeinsamen Anstrengungen der nationalen Aufsichts- und Marktüberwachungsbehörden und der Zollverwaltungen untereinander und zur Zusammenarbeit mit Drittländern, damit das System "noch wirksamer" greifen könne.

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