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"Handelshemmnisse bekämpfen"

Kommission will ausländische Märkte für Unternehmen der EU öffnen

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Mit einer neuen Strategie will die Europäische Kommission ausländische Märkte für Unternehmen der EU öffnen, um die Exportchancen in Drittstaaten zu verbessern. Am 18. April hat sie eine Mitteilung mit dem Titel "Das Globale Europa: Eine starke Partnerschaft zur Öffnung der Märkte für europäische Exporteure" angenommen. Mit dieser Strategie, die Teil der neuen, global ausgerichteten EU-Außenhandelspolitik der Kommission ist, sollen außerhalb Europas Handelsschranken abgebaut und neue Exportmöglichkeiten eröffnet werden. Kernstück des neuen Konzepts ist eine enge Kooperation zwischen Kommission, Mitgliedstaaten und Unternehmen vor Ort in Drittländern, "da die Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten es leichter macht, Handelshemmnisse zu erkennen und zu bekämpfen".


Die neue Strategie soll die ursprüngliche "Marktöffnungsstrategie" der EU aus dem Jahr 1996 modifizieren. Die Strategie von vor 10 Jahren sollte nach Darstellung der EU-Kommission insbesondere multilaterale und bilaterale Handelsvereinbarungen "durchsetzen helfen" sowie die Öffnung von Drittlandsmärkten befördern. Die Strategie ruhte auf zwei Säulen: Information der Unternehmen in der Europäischen Union über Marktzugangsbedingungen unter Einbeziehung aller Beteiligten in der EU und Schaffung eines Mechanismus zur Beseitigung von Handelsschranken.

Zehn Jahre später, im Oktober 2006, forderte die Kommission in einer Mitteilung eine Überarbeitung des Marktöffnungskonzepts als Teil einer Neufassung ihrer Gesamtstrategie. Die EU will nun offenbar durch eine verstärkte Präsenz direkt vor Ort in anderen Ländern den Marktzugang für europäische Unternehmen durchsetzen.

"Die Wirtschaft der EU braucht die wachsenden Märkte in Drittländern für Wachstum und Beschäftigung zu Hause", sagte EU-Handelskommissar Peter Mandelson am 18. April. "Wir müssen dafür sorgen, dass europäische Unternehmen auf diesen Märkten zu fairen Bedingungen konkurrieren können. Der Schwerpunkt der überarbeiteten Marktöffnungsstrategie liegt auf der Koordinierung und dem Ausbau der Arbeiten der Kommission, der Mitgliedstaaten und der Unternehmen dort, wo es darauf ankommt: vor Ort, auf den für uns wichtigen Märkten".

"Konzentration auf bestimmte Zielmärkte" - "Schutz von Rechten am geistigen Eigentum"

Die Strategie der Kommission sieht "klare Prioritäten bei der Ressourcennutzung, das heißt Konzentration auf bestimmte Zielmärkte, Schlüsselsektoren oder -fragen wie den Schutz von Rechten am geistigen Eigentum" vor. Die Verhandlungsmöglichkeiten, insbesondere in der Doha-Runde und bei den neuen EU Freihandelsabkommen, sollen besser genutzt werrden, um Erfolge beim Abbau nichttarifärer Hemmnisse erzielen zu können.

Die EU will mit der Strategie auf den verschärften Wettbewerb der von ihr mit vorangetriebenen Globalisierung reagieren: "Neue große Handelspartner betreten die Szene und die Handelsbarrieren verändern sich." Die "modernen Handelshemmnisse" seien eher nichttarifärer Art und hinter der Grenze angesiedelt – sie seien schwieriger auszumachen und häufig sehr komplex. Die Kommission hält es daher für notwendig, die Bemühungen stärker zu bündeln, wenn die Unternehmen in der EU "auf den globalen Märkten wirklich konkurrenzfähig sein sollen".

"Konsequentere Durchsetzung internationaler und bilateraler Handelsvorschriften"

Weiterhin fordert die EU eine "konsequentere Durchsetzung internationaler und bilateraler Handelsvorschriften" – über institutionelle Streitbeilegungsmechanismen und das Handelsschutzinstrumentarium der EU.

Die Unternehmen will sie mit "effizienteren und transparenteren Diensten" unterstützen. So ist eine systematischere Registrierung von Hemmnissen sowie die Verbesserung der Marktzugangsdatenbank vorgesehen.

Es gibt offenbar Befürchtungen, dass durch die Strategie Großkonzerne und große Mitgliedstaaten der EU bei ihren Exportbemühungen bevorzugt unterstützt werden könnten. Denn die Kommission betont ausdrücklich, die jetzt vorgeschlagene "Partnerschaft zur Öffnung der Märkte" solle größeren und kleineren Unternehmen in der EU ebenso wie größeren und kleineren Mitgliedstaaten zugute kommen.

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