DIE Internet-Zeitung
Private angeblich nicht preisgünstiger

Gemeindebund betrachtet Privatisierungspolitik als gescheitert

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Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat vor weiteren Angriffen auf die Kommunalwirtschaft und einem Zwang zur Privatisierung gewarnt. Die Devise "Privat vor Staat", habe sich inzwischen als falscher Weg erwiesen, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der Chemnitzer "Freien Presse". Es gebe genügend Beispiele, wo einst privat geführte Unternehmen wieder von den Kommunen übernommen würden und deutlich preisgünstiger seien. Das gelte besonders für die Müllbeseitigung. Bei kommunalen Dienstleistungen dürfe Profit nicht der einzige Maßstab sein, sondern das Gemeinwohlinteresse der Bürger. Landsberg warf der Europäischen Union (EU) und den Landesregierungen vor, den Privatisierungsdruck auf die Städte und Gemeinde in den vergangenen Jahren massiv erhöht zu haben.


Dies entspreche nicht den Interessen der Bürger. Außerdem würden die Stadtwerke gegenüber den großen Energieversorgern immer mehr benachteiligt und damit in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung behindert. Die Versorgung mit kommunalen Dienstleistungen sei jedoch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor mit erheblicher Bedeutung für die Entwicklung der Städte und Gemeinden.

Allein die im Verband kommunaler Unternehmen organisierten 1.400 Betriebe hätten über 247.000 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von rund 64 Milliarden Euro. Die insgesamt rund 600 Stadtwerke seien einer der größten Auftraggeber für das örtliche Handwerk, so Landsberg. Er forderte von EU und Ländern die Verantwortung der Kommunen bei der Versorgung mit Dienstleistungen stärker zu respektieren.

Von Brüssel verlangte Landsberg endlich damit aufzuhören, die Kooperation selbst von kleinsten Kommunen einer europaweiten Ausschreibungspflicht zu unterwerfen. Das sei praktisch ein Privatisierungszwang, "den wir nicht hinnehmen".

Denn gerade die Zusammenarbeit von Kommunen sei eine große Chance, die Leistungen für die Bürger effektiver und preisgünstiger anzubieten. Das dürfe durch das Europarecht nicht behindert werden.

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