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45 Stunden Pause

Neue Arbeitsvorschriften im Kraftverkehr

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Nach Angaben der EU-Kommission sind am 11. April neue Arbeitsvorschriften für das Kraftverkehrsgewerbe in Kraft getreten, mit denen die Verfahrensweisen der einzelnen Mitgliedstaaten "angeglichen" werden. Die Bestimmungen sehen alle zwei Wochen eine Mindestruhezeit von 45 zusammenhängenden Stunden sowie "eine längere" tägliche Ruhezeit vor. Nach Darstellung der Kommission stellen die angeglichenen Vorschriften einen Beitrag dar für mehr Straßenverkehrssicherheit, für bessere Arbeitsbedingungen für Berufskraftfahrer und obendrein auch noch für einen "fairen Wettbewerb".


Mit den neuen Arbeitsvorschriften für Berufskraftfahrer wird laut EU-Kommission eine zwanzig Jahre alte Gesetzgebung "präzisiert und aktualisiert". Ziel sei es, die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen und "angemessene Sozialstandards" für einen von hartem Wettbewerb gekennzeichneten Berufszweig festzulegen.

Neben besseren Sozial- und Sicherheitsbedingungen werde mit neuen Maßnahmen auch für eine "strenge und einheitliche Durchsetzung der Vorschriften" gesorgt, erklärte die Kommission.

Barrot: Ohne Zweifel ein Vorteil für alle

Die Wirtschaft, die Beschäftigten und die Mitgliedstaaten hätten über ein Jahr lang Zeit gehabt, sich auf die neuen und nun verbindlich geltenden Vorschriften vorzubereiten. Unabhängig von dem Land der Zulassung der Fahrzeuge gelten die Vorschriften für Beförderungen im innergemeinschaftlichen Straßenverkehr sowie für Beförderungen zwischen der Gemeinschaft, der Schweiz und den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums.

Nach Darstellung von Verkehrs-Kommissar Jacques Barrot kommen die Vorschriften "ohne Zweifel allen Beteiligten zugute: den Kraftfahrern, die in den Genuss erheblicher sozialer Fortschritte gelangen, den Verkehrsunternehmen, für die faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden, sowie sämtlichen Verkehrsteilnehmern, die von größerer Sicherheit profitieren."

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