Mit den neuen Arbeitsvorschriften für Berufskraftfahrer wird laut EU-Kommission eine zwanzig Jahre alte Gesetzgebung "präzisiert und aktualisiert". Ziel sei es, die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen und "angemessene Sozialstandards" für einen von hartem Wettbewerb gekennzeichneten Berufszweig festzulegen.
Neben besseren Sozial- und Sicherheitsbedingungen werde mit neuen Maßnahmen auch für eine "strenge und einheitliche Durchsetzung der Vorschriften" gesorgt, erklärte die Kommission.
Barrot: Ohne Zweifel ein Vorteil für alle
Die Wirtschaft, die Beschäftigten und die Mitgliedstaaten hätten über ein Jahr lang Zeit gehabt, sich auf die neuen und nun verbindlich geltenden Vorschriften vorzubereiten. Unabhängig von dem Land der Zulassung der Fahrzeuge gelten die Vorschriften für Beförderungen im innergemeinschaftlichen Straßenverkehr sowie für Beförderungen zwischen der Gemeinschaft, der Schweiz und den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums.
Nach Darstellung von Verkehrs-Kommissar Jacques Barrot kommen die Vorschriften "ohne Zweifel allen Beteiligten zugute: den Kraftfahrern, die in den Genuss erheblicher sozialer Fortschritte gelangen, den Verkehrsunternehmen, für die faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden, sowie sämtlichen Verkehrsteilnehmern, die von größerer Sicherheit profitieren."