EU-Justizkommissar Franco Frattini sagte, einig sei man sich bei dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit. So sollten nur die Daten benutzt werden können, die man auch zur Terrorbekämpfung brauche. Der Zweck müsse genau festgelegt werden. Offen sei noch, wer genau die Daten erhalten solle und wer diese Stelle überwache.
Weitere Themen des Treffens war die visa-freie Einreise der Bürger aller EU-Staaten in die USA sowie Datenschutzfragen und die Terrorismusbekämpfung im Internet.
Fluggesellschaften aus der EU müssen bei Einreise in die USA bis zu 34 persönliche Daten ihrer Passagiere, darunter Anschriften und Kreditkartennummern, an die US-Sicherheitsbehörden übermitteln. Ein Abkommen zwischen den USA und der EU vom Mai 2004 hatte der Europäische Gerichtshof im Mai 2006 für nichtig erklärt.
Im Oktober 2006 einigten sich beide Seiten auf ein Interimabkommen, das bis Ende Juli befristet ist. Die USA hatten die Vorschrift nach dem 11. September 2001 eingeführt, um Terrorverdächtige schneller identifizieren zu können, wie es offiziell heißt.