DIE Internet-Zeitung
"Ein Beitrag zum Frieden"

Tornado-Einsatz hat begonnen - Bundesverfassungsgericht verhandelt später

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Am 29. März hat das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag der Linksfraktion gegen den "Tornado"-Einsatz in Afghanistan mit der Begründung abgelehnt, dass über die Organklage in der Hauptsache noch "rechtzeitig" entschieden werden könne. Die Fraktion habe "nicht dargetan, aus welchen Gründen der bis zur Entscheidung des Senats in der Hauptsache verstreichende Zeitraum den von ihr für verfassungswidrig gehaltenen Zustand entscheidend verfestigen würde". Einen Tag später, am 30. März, sorgte Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung für eine "Verfestigung" des Zustandes: Er verabschiedete rund 200 Soldaten in den Einsatz nach Afghanistan verabschiedet. Ihr Auftrag dort: der Tornado-Einsatz in Afghanistan. Die "volle Einsatzbereitschaft" soll nach Angaben der Bundesregierung in der zweiten Aprilhälfte erreicht sein. Am 2. April folgten mehrere Tornados in Richtung Afghanistan - laut Bundesregierung "ein Beitrag zum Frieden". Am 18. April findet die Mündliche Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe statt.


Die "Tornados" waren auch schon im Krieg gegen das ehemalige Jugoslawien im Einsatz. Der Abflug der ersten Kampfflugzeuge klingt in der Beschreibung der Bundeswehr wie ein Abenteuer: "Angeführt vom Geschwaderkommodore, Oberst Thorsten Poschwatta, startete die erste Rotte bestehend aus zwei Tornados in Richtung Afghanistan. Im Abstand von wenigen Minuten folgte die zweite und dritte Rotte."

Vor dem Start der sechs Tornados hatte Verteidigungsminister Jung in Begleitung des Generalinspekteurs der Bundeswehr, General Wolfgang Schneiderhahn, und des Inspekteurs der Luftwaffe, Generalleutnant Klaus-Peter Stieglitz, die Besatzungsmitglieder am 2. April feierlich verabschiedet. "Es ist ein besonderes Anliegen von mir, das Tornadokontingent der Bundeswehr persönlich nach Afghanistan zu verabschieden", so Jung. Er wünschte allen Beteiligten eine "gesunde Heimkehr".

Der außenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Wolfgang Gehrcke, eine Einladung von Jung ausgeschlagen, an der Verabschiedung der Tornados in Jagel teilzunehmen. "Ich möchte mich nicht an einem Akt beteiligen, den ich als verfassungs- und völkerrechtswidrig beurteile. Stattdessen erwarte ich mit Spannung die mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts", so Gehrcke.

Unabhängig von der Entscheidung der Verfassungsrichter verstricke der Tornado-Einsatz Deutschland noch tiefer in den Krieg in Afghanistan. "Gerade die Entsendung der Kampfjets und der weitere Einsatz des Kommandos Spezialkräfte in Afghanistan machen Deutschland zur kriegführenden Partei." Die deutschen Soldaten in Afghanistan würden von der Bevölkerung immer stärker als Besatzungstruppe wahrgenommen, so Gehrcke. "Der Aufklärung durch die Tornados werden Bomben folgen."

"Aufklärung"

Die Bundeswehr soll "mit Aufklärungs-Tornados das Land überfliegen und der Nato auf Aufforderung Fotos liefern". Der Auftrag sei "klar und eindeutig, nämlich Aufklärung", hatte Jung am 30. März bei der Verabschiedung der rund 200 Soldaten in Jagel (Schleswig-Holstein) gesagt. Der Einsatz sei ein wichtiger Beitrag für die Sicherheit und den Aufbau Afghanistans.

Die Friedensbewegung sieht in dem Einsatz weniger einen "Aufbau" des Landes. Vielmehr diene die Aufklärung der Tornado der Bombardierung des Landes. Der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, Bernhard Gertz, hatte dies - nach der Abstimmung im Deutschen Bundestag - bestätigt: Bislang hätten zivile Projekte im Mittelpunkt gestanden, sagte Gertz. "Diesmal ist es ein Kampfunterstützungseinsatz", betonte er. Die "Tornado"-Aufklärungsflugzeuge ermittelten Zieldaten, die letztlich dazu dienten, "Taliban" und "Al Kaida" zu bekämpfen.

Die verbesserte Aufklärung diene dem Schutz der Isaf-Soldaten in ganz Afghanistan und damit direkt dem Schutz der deutschen Bundeswehrangehörigen, so die Bundesregierung. "Auch für die zivilen Helferinnen und Helfer sowie für die afghanische Bevölkerung erhöht sich die Sicherheit durch das neue Mandat", heißt es. Angehörige von Hilfsorganisationen sehen sich allerdings durch den Bundeswehr-Einsatz wegen befürchteter Reaktionen teilweise eher bedroht.

"Aufklärungsfotos"

Die Bundesregierung bleibt auch jetzt weitgehend bei ihrer Darstellung: Die "Aufklärungs-Mission" solle "den Schutz für das militärische Personal und die afghanische Zivilbevölkerung verbessern", teilte sie am 30. März mit. "Die Jets liefern auf Anforderung der Nato Aufklärungsfotos aus ganz Afghanistan und verleihen damit der Operation gegen die Taliban eine größere Wirksamkeit." Sie würden auf dem Stützpunkt der deutschen Streitkräfte in Mazar-i-Sharif in Nordafghanistan stationiert.

Das derzeitige Isaf-Mandat werde durch das neue Mandat ergänzt und sei, wie das Isaf-Mandat, vorläufig bis zum 13. Oktober 2007 befristet. Es sei mit der Entsendung von bis zu 500 Soldaten zusätzlich zum bisherigen Afghanistan-Kontingent verbunden. Derzeit sind bereits knapp 3.000 deutsche Soldaten in Afghanistan eingesetzt.

"Die Flugzeuge werden aufgrund ihres Auftrages und ihrer Ausstattung für Aufklärungszwecke eingesetzt", so die Bundesregierung." Sie würden "nicht zur direkten Kampfunterstützung" genutzt. Damit widerspricht die Bundesregierung nicht mehr der Darstellung, dass es sich um eine Kampfunterstützung handelt - diese sei nur nicht "direkt".

Das Mehrzweck-Flugzeug Tornado wurde 1980 in die Bundeswehr eingeführt. Die Luftwaffe verfügt insgesamt über 262 Tornados in verschiedenen Varianten, davon 30 in der Aufklärungsversion. Die Maschinen gehören zum Aufklärungsgeschwader 51 "Immelmann" in Jagel (Schleswig-Holstein).

405 Bundestagsabgeordnete stimmten für den Tornado-Einsatz

405 Abgeordnete des Deutschen Bundestages haben am 9. März in namentlicher Abstimmung dem Einsatz von Tornado-Flugzeugen in Afghanistan zugestimmt. Bei der einstmals pazifistischen Partei Bündnis 90/Die Grünen stimmten unter anderem die Abgeordneten Kerstin Müller, Renate Künast, Fritz Kuhn, Krista Sager, Christine Scheel, Priska Hinz, Katrin Göring-Eckardt, Marieluise Beck, Rainder Steenblock und Margareta Wolf für das neue Mandat der Bundeswehr im Krieg in Afghanistan.

Bei der ehedem antimilitaristischen SPD stimmten 133 Abgeordnete für den Kriegseinsatz der Aufklärungsflugzeuge. Zu den Befürwortern zählten beispielsweise die Bundesminister Heidemarie Wieczorek-Zeul und Sigmar Gabriel. Zugestimmt haben dem Kriegseinsatz weiterhin die SPD-Abgeordneten Andrea Nahles, Dieter Wiefelspütz, Uta Zapf, Franz Müntefering, Monika Griefahn, Peter Struck, Klaus Uwe Benneter, Kurth Bodewig, Klaus Brandner, Hubertus Heil, Marion Caspers-Merk, Herta Däubler-Gmelin, Karl Diller, Gernot Erler, Ulrich Kelber, Hans-Ulrich Klose, Volker Kröning, Karl Lauterbach, Angelica Schwall-Düren, Rolf Schwanitz und Ludwig Stiegler.

Zustimmung zum Tornadoeinsatz in Afghanistan kam weiterhin unter anderem von den Unionsabgeordneten Josef Göppel, Horst Seehofer, Michael Glos, Peter Hintze, Ralf Brauksiepe, Reinhard Göhner, Gerda Hasselfeldt, Volker Kauder, Eckart von Klaeden, Karl Lamers, Norbert Lammert, Klaus Lippold, Philipp Missfelder, Michaela Noll, Ronald Pofalla, Ruprecht Polenz, Peter Ramsauer, Katherina Reiche, Heinz Riesenhuber, Wolfgang Schäuble, Annette Schavan, Bernd Schmidbauer sowie Max Straubinger.

Seitens der FDP-Fraktion stimmten für die Ausweitung des Afghanistan-Mandats beispielsweise Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Max Stadler, Guido Westerwelle, Dirk Niebel, Wolfgang Gerhardt, Jörg van Essen, Birgit Homburger, Werner Hoyer und Rainer Stinner.

Karlsruhe billigt "Tornado"-Einsatz in Afghanistan

"Vorbehalt der Friedenswahrung"

Am 03. Juli 2007 veröffentlicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat den "Tornado"-Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan gebilligt. Der Einsatz der Aufklärungsflugzeuge sei verfassungsgemäß, entschied der Zweite Senat des Gerichts am 3. Juli. Eine gegen die Bundesregierung gerichtete Organklage der Links-Fraktion wurde damit zurückgewiesen. Die Regierung habe mit dem Beschluss zur Entsendung der "Tornados" keine Mitwirkungsrechte des Bundestages verletzt und nicht gegen das Friedensgebot des Grundgesetzes verstoßen, urteilten die Verfassungsrichter. Karlsruhe verwies auf den "weiten" Spielraum der Bundesregierung in der Außenpolitik. Andererseits betonten die Verfassungsrichter, dass sich Deutschland an keinerlei Umwandlung in ein System beteiligen dürfe, das nicht der Wahrung des Friedens diene.

Klage wegen "Tornado"-Aufklärung während G8-Gipfel eingereicht

Grundgesetz

Am 25. August 2007 veröffentlicht.

Beim Verwaltungsgericht Schwerin ist am Donnerstag Klage im Zusammenhang mit dem Einsatz von "Tornado"-Flugzeugen während des G8-Gipfels im Juni in Heiligendamm gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern eingereicht worden. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang eines entsprechenden Schreibens. Wie die "Gipfelsoli Infogruppe" mitteilte, bezieht sich die Klage auf den Einsatz der Bundeswehr im Innern. Die drei Kläger wollen nach eigener Aussage verhindern, dass mit dem Einsatz der Einsatz der Bundeswehr im Innern weiter normalisiert werden solle.

Nach Auffassung der Kläger sollte mit dem Tornado-Einsatz die Verwendung der Bundeswehr in Innern weiter normalisiert werden. Dem wollen die Kläger Einhalt gebieten.

Die drei Betroffenen wurden nach Darstellung der Gipfelsoli Infogruppe am 5. Juni von Aufklärungskameras der "RECCE-Tornados" des Bundeswehr-Aufklärungsgeschwaders 51 "Immelmann" über dem Camp Reddelich gefilmt. Ein Kläger gehörte zu den Pächtern des Camp-Geländes. Die Bundesregierung habe die "optische und Infrarotaufklärung im tiefen und mittleren Höhenbereich" bereits zugegeben.

Neben umfangreichen Flügen im Norden Mecklenburg-Vorpommerns wurde den Angaben zufolge auch ein linkes Festival-Gelände auf dem Flughafen Lärz bei Neuruppin überflogen. Dem Bericht von Innenministers Caffier (CDU) vor dem Innenausschuß des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern wurde dort der Standort einer 8 Meter langen Skulptur eines Gürteltiers kontrolliert.

Die Klage stützt sich wesentlich auf das Grundgesetz. Dort wird der Einsatz der Bundeswehr zur Wahrnehmung von Polizeiaufgaben im Innern lediglich für Hilfeleistung in schweren Notfällen oder zur Aufstandsbekämpfung legitimiert.

"In Reddelich hingegen wurde mit militärischen Mitteln polizeiliche Aufklärung betrieben", kritisiert die Gipfelsoli Infogruppe. Dabei sei massiv in Bürgerrechte und informationelle Selbstbestimmung eingegriffen worden. "Neben dem Eingriff in Persönlichkeitsrechte wollte die Bundeswehr VersammlungsteilnehmerInnen einschüchtern", kritisierte Hanne Jobst von der Gipfelsoli Infogruppe.

"Der Einsatz der Bundeswehr im Innern an Stelle der Polizei überschreitet eine bis dahin sicher geglaubte verfassungsrechtliche Grenze", sagte Rechtsanwalt Hilbrans als Verfahrensbevollmächtigter. "Während des G8-Gipfels haben die Sicherheitskräfte mit einigen Tabubrüchen experimentiert, aber dieser ist einer der augenfälligsten. Bundeswehr und Polizei sind eindeutig zu weit gegangen."

Der Protest in Heiligendamm habe sich explizit gegen die zunehmende Militarisierung im In- und Ausland gerichtet, so Jobst. "Damit kommt auch der Klage eine besondere Bedeutung zu."

Neben den Protesten am Flughafen Laage habe es im Rahmen der G8-Proteste verschiedene Blockaden, Kundgebungen und Demonstrationen, aber auch "Direkte Aktionen" gegen Militäreinrichtungen gegeben.

Zudem seien drei Beschuldigte im Verfahren wegen angeblicher Mitgliedschaft in der "militanten gruppe" weiter in Haft. Die drei würden beschuldigt, Militärfahrzeuge der Bundeswehr in Brand gesetzt zu haben.

"Tornado" bei schlechtem Wetter von der Piste abgekommen

Unfall auf dem Fliegerhorst Büchel

Am 24. März 2009 veröffentlicht.

Bei der Bruchlandung eines "Tornado"-Kampfjets der Bundeswehr sind am Montagabend (23. März) auf dem Fliegerhorst Büchel (Kreis Cochem-Zell) beide Besatzungsmitglieder verletzt worden. Das Kampfflugzeug des in Büchel stationierten Jagdbombergeschwaders 33 kam nach Darstellung der Luftwaffe bei der Landung von der Piste ab, überschlug sich mehrmals und blieb auf dem Rücken liegen. Die beiden Besatzungsmitglieder hatten sich kurz zuvor mit dem Schleudersitz gerettet. An dem "Tornado" entstand Totalschaden.

Die Ursache für den Unfall ist noch unklar. Zum Zeitpunkt des Vorfalls sei das Wetter "ungünstig" gewesen, es habe geregnet und gestürmt, sagte der Kommandeur des Jagdbombergeschwaders 33, Jan Kuebnat. Der Flugschreiber wurde sichergestellt. Die Auswertungen durch Experten der Generalflugsicherheit dauerten aber noch an. Erst nach Abschluss der Untersuchungen kann etwas zur genauen Ursache des Unfalls gesagt werden.

Die beiden Verletzten werden im Bundeswehrzentralkrankenhaus in Koblenz behandelt. Nach Angaben von Kommandeur Kuebnat bestand für sie zu keinem Zeitpunkt Lebensgefahr. Er selbst habe Gelegenheit gehabt, vor dem Abtransport ins Krankenhaus mit beiden kurz zu sprechen. Bei dem Hauptmann und einem Major habe es sich um ein "sehr erfahrenes Besatzungsteam" gehandelt. Die Maschine habe einen "unspektakulären Übungsflug" absolviert und auch keine Bewaffnung an Bord gehabt.

Der "Tornado", der 1981 für die Bundeswehr angeschafft wurde, gilt als sicheres und zuverlässiges Kampfflugzeug. Unfälle mit diesen Maschinen sind relativ selten. Oft wurden bei Abstürzen Fehler der Besatzung festgestellt. Das Flugzeug wird von einem Piloten und einem dahinter sitzenden "Waffensystemoffizier" bedient.

Vor dem Hintergrund der vermuteten Lagerung von Atomwaffen auf dem Fliegerhorst sagte die Grünen-Bundestagsabgeordnete Ulrike Höfken: "Mit dem Absturz sind die Gefahren für die Bevölkerung und die stationierten Soldaten in Büchel wieder mehr als deutlich geworden." Die Übungsflüge über einem Atomwaffenstandort müssten sofort eingestellt werden, forderte sie. Die Übungen im Umgang mit nuklearen Waffen widersprächen "in höchstem Maß" dem von Deutschland unterzeichneten Atomwaffensperrvertrag.

Auf dem Fliegerhorst in der Eifel unterhält das Jagdbombergeschwader 49 Maschinen vom Typ "Tornado". Rund 1700 Soldaten sind hier eingesetzt. Atomwaffengegner vermuten, dass hier nukleare Waffen stationiert sind. Büchel sei der letzte Atomwaffenstandort in Deutschland.

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