Nach Angaben von Beus hat sich die Regierung zum Ziel gesetzt, die gegenwärtige "Kostenbelastung durch staatliche Informationspflichten" um 25 Prozent bis zum Jahr 2011 zu reduzieren. Auch "neue unnötige Bürokratie" solle vermieden werden. Mit dem "Standardkosten-Modell" wendet die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge ein international anerkanntes Modell an, "um die Belastung durch und den Abbau von Bürokratie zu messen".
So seien alle staatlichen Informationspflichten für die Wirtschaft aus dem Bundes- und EU-Recht durch die Ressorts bis Ende 2006 vollständig erfasst worden. Zu den rund 10.500 festgestellten staatlichen Informationspflichten für die Wirtschaft zählten alle Fälle, in denen die Wirtschaft durch Bundesrecht dazu verpflichtet sei, Anträge, Formulare, Statistiken oder ähnliches auszufüllen oder auch Nachweise und Dokumentationen zu führen. Hierbei sei auch "externer Sachverstand" einbezogen worden - was vom Bundesrechnungshof unlängst kritisiert worden war.
BDI & BDA: Koalition ist auf dem richtigen Weg
"Es ist ein gutes Zeichen, dass die Bundesregierung die Messung der wesentlichen bürokratischen Belastungen bis zum Oktober 2007 abgeschlossen haben will", so Hundt und Thumann. Allerdings bleibe dann nicht mehr viel Zeit, in dieser Legislaturperiode "einschneidende Fortschritte beim Bürokratiekostenabbau zu erzielen. Je schneller alle Optionen zum Abbau der bürokratischen Kosten genutzt werden, desto besser."
Die Bundesregierung habe durch die Zusammenstellung von über 10.000 Informations-, Berichts- und Dokumentationspflichten, die der Bundesgesetzgeber den Unternehmen auferlege, "eine gute Grundlage für die weitere Arbeit geschaffen". Jetzt komme es darauf an, dass das Statistische Bundesamt möglichst zügig und "objektiv" die wesentlichen "Belastungsfelder" ermittele. Für die Unternehmen sei die Zielvorgabe der Bundesregierung ein wichtiges Signal.
Fehlende Transparenz
Für die Öffentlichkeit ist kaum nachvollziehbar, in welchem Maße möglicherweise wichtige gesetzliche Regelungen im Namen des "Bürokratieabbaus" beseitigt werden. Auch unter dem Stichwort "Bereinigung des Bundesrechts" wurden in den vergangenen Jahren bereits Hunderte von Gesetzen und Rechtsverordnungen handstreichartig vollständig gestrichen, ohne dass darüber die Öffentlichkeit detailliert informiert und ihr Gelegenheit zur Diskussion gegeben wurde.
Auch auf EU-Ebene werden unter den Stichworten "Bürokratieabbau" und "Vereinfachung von Rechtsvorschriften" seit Jahren staatliche Regelungen geändert oder gestrichen. Im Dezember 2006 kündigte die EU beispielsweise an, sie wolle die Vorschriften für Gefahrguttransporte "entbürokratisieren". "Einfachere Regeln machen den Verkehr sicherer", erklärte die EU-Kommission in einer Mitteilung. EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot hatte erklärt, es ginge unter anderem auch darum, den Verkehr "schneller und billiger" zu machen.
Was jetzt vom Gesetzgeber als so genanntes "überflüssiges Recht" gestrichen wird, wurde vom Gesetzgeber Jahre zuvor mit der Begründung eingeführt, dass genau diese Regelungen notwendig seien. Eine öffentliche Diskussion darüber, warum sich die Bewertung nun vollständig geändert hat, scheint man als überflüssig zu erachten. Es ist fraglich, ob die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wissen, über was sie beim "Bürokratieabbau" abstimmen.