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Strafandrohung

Bundestag billigt Anti-Doping-Übereinkommen

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Der Bundestag hat den Weg zur Ratifizierung des internationalen Anti-Doping-Übereinkommens durch Deutschland frei gemacht. Das Parlament billigte am Freitag in Berlin einstimmig das Abkommen, mit dem erstmals eine Grundlage für eine weltweit einheitliche Dopingbekämpfung im Sport geschaffen wird. Danach verpflichten sich die Vertragsstaaten unter anderem dazu, Maßnahmen zu ergreifen, "um die Anwendung und den Besitz verbotener Wirkstoffe und Methoden durch Athleten im Sport zu verhüten".


Die Generalkonferenz der Unesco hatte das Übereinkommen im Oktober 2005 angenommen. Es trat im Dezember 2006 nach der Ratifizierung durch 30 Staaten in Kraft. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums haben bereits 38 Staaten das Abkommen ratifiziert.

Das Innenministerium begrüßte die Einigung der Sportpolitischen Sprecher - lediglich "der Koalitionsfraktionen" - im Deutschen Bundestag, "künftig Personen, bei denen größere Mengen von Dopingmitteln, wie zum Beispiel anabole Steroide, gefunden werden, zu bestrafen", erklärte der Parlamentarische Innen-Staatssekretär Christoph Bergner.

Schon bisher sei die "Weitergabe" von Dopingmitteln nach den Paragraphen 6a und 95 des Arzneimittelgesetzes unter Strafe gestellt. Mit dem Übereinkommen wird bereits der "Besitz" unter Strafe gestellt. Der Besitz größerer Mengen von Dopingmitteln legt nach Auffassung von Bergner die dringende Vermutung nahe, dass diese Stoffe an Dritte weitergegeben werden sollen. Es sei daher konsequent, auch den Besitz größerer Mengen dieser Stoffe wegen der Gefahr des Handels oder der Abgabe unter Strafe zu stellen.

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