Es erteile Betroffenen auf schriftliche Anfrage auch Auskunft über Prüfungen vor 2005, als das Standortregister noch nicht existierte. Der Staatssekretär unterstrich, dass die politisch Verantwortlichen des Ministeriums - auch der Vorgängerregierung – stets über die Arbeit des Bundessortenamtes unterrichtet seien. Der Vorwurf der "Geheimniskrämerei" entbehre jeglicher sachlichen Grundlage, so Lindemann.
Zum Schutz der Verbraucher dürfe Saat- und Pflanzgut von Pflanzensorten aufgrund des Saatgutverkehrsgesetzes nur in den Verkehr gebracht werden, wenn die Sorte zugelassen sei. Über diese Zulassung entscheide das Bundessortenamt in Hannover, das zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gehöre.
Hierzu würden neue Sorten – herkömmlich gezüchtete und gentechnisch veränderte – im Feld unter den unterschiedlichen klimatischen und standörtlichen Bedingungen Deutschlands angebaut und auf ihre Eigenschaften und Wertmerkmale geprüft, ehe über ihre Zulassung zum Inverkehrbringen entschieden werden könne.