Die angesichts der drohenden Klimakatastrophe und der Zerstörung der biologischen Vielfalt "überragend wichtige Tätigkeit der Natur- und Umweltschutzverbände" werde hier ebenso wenig berücksichtigt wie bei der Übungsleiterpauschale. Dabei gebe es auch im Umweltbereich zahlreiche Verbandsfunktionen mit "ähnlichen pädagogischen Aufgaben" wie etwa beim Sport oder der Kultur.
Benachteiligt würden die Umweltschutzverbände auch beim Kauf von Grundstücken zur Sicherung ökologisch wertvoller Flächen. Während die Kirchen von der Zahlung der Grunderwerbssteuer in Höhe von 3,5 Prozent des Kaufpreises befreit seien, gelte dies "für den wichtigen Tätigkeitsbereich der Naturschützer" nicht.
Wie stark die Zivilgesellschaft als 3. Sektor immer noch vom Staat "gegängelt und kontrolliert" werde, zeigt sich nach Auffassung des DNR am "viel zu bürokratischen Zuwendungsrecht". Die jährlichen Zuwendungen des Bundes beliefen sich auf 12 Milliarden Euro und würden häufig in Form der Fehlbedarfsfinanzierung bewilligt. Dies führe zu falschen ökonomischen Anreizen, "da zusätzlich erwirtschaftete Eigenmittel zu einer Reduzierung der Zuwendung führen". Stattdessen würde eine Festbetragsfinanzierung die Möglichkeit zusätzlicher Finanzmittel ohne Abzug erlauben und auch die bisherige "sehr zeitaufwändige Einzelfallprüfung" erheblich entlasten. Die Bundesregierung hat sich den Bürokratieabbau auf die Fahnen geschrieben.