DIE Internet-Zeitung
Schweizer Beweismittel-Verbot

Pfahls will angeblich gegen seine Verurteilung vorgehen

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Ex-Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls will offenbar gegen seine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und Vorteilsnahme vorgehen. Nach Informationen des ARD-Magazins "Report München" kann er sich dabei auf eine Intervention der Schweiz stützen, die der Augsburger Justiz die Verwendung entscheidender Bankunterlagen als Beweismittel verboten hat. Dem Bericht fehlten dann gerichtlich verwertbare Informationen in den Schmiergeldverfahren um das Fuchs-Panzer-Geschäft zwischen dem Thyssen-Konzern und Saudi-Arabien. Das Augsburger Landgericht hatte Pfahls im August 2005 zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Kurze Zeit später war er vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen worden. Pfahls hatte gestanden, rund 1,9 Millionen Euro vom Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber angenommen zu haben.


Im Zusammenhang mit der Schmiergeldaffäre, bei der 220 Millionen Mark geflossen sein sollen, waren neben Pfahls auch zwei ehemalige Thyssen-Manager sowie der Sohn des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß, Max Strauß, verurteilt worden.

Das Schweizer Bundesamt für Justiz hatte den deutschen Justizbehörden vor wenigen Tagen die Verwendung der Schweizer Bankunterlagen Schreibers als Beweismittel untersagt, weil es sich getäuscht fühlte. Die Unterlagen dienten als wesentliche Beweise in den Schmiergeldprozessen.

Das Vorgehen der Schweiz bezog sich zunächst nur auf die Prozesse gegen die beiden Ex-Thyssen-Manager, der Sprecher des Schweizer Bundesamtes für Justiz, Folco Galli, sagte aber: "Falls weitere Anzeigen eingehen sollten, würden wir selbstverständlich den Sachverhalt abklären und falls nötig erneut intervenieren."

Pfahls' Anwalt Volker Hofmann sagte: "Wir prüfen bereits die rechtlichen Möglichkeiten". In Frage kommt den Angaben nach entweder ein Widerruf des Geständnisses oder ein Antrag auf Wiederaufnahme des Prozesses wegen eines Verfahrenshindernisses.

Laut "Report München" hat auch Strauß, der vom kommenden Montag in einem neuen Prozess wegen Steuerhinterziehung in Augsburg vor Gericht steht, bereits Konsequenzen aus der Schweizer Intervention gezogen. Sein Anwalt habe ein "Auskunftsersuchen" an das Schweizer Bundesamt abgeschickt. Dem Bericht nach ist zu erwarten, dass die Schweizer Justiz auch im Fall Strauß ein Veto ausspricht.