"Stattdessen brauchen sie einen fairen Berufseinstieg. Der DGB hat deshalb Eckpunkte für den Schutz von Berufseinsteigern entwickelt und fordert die Bundesregierung auf, diese umzusetzen", so Sehrbrock.
In der Petition "Für eine klare Trennung von Ausbildung und Arbeit und eine Mindestvergütung für Praktika" heißt es, dass Praktika und ähnliche Lernverhältnisse per Gesetz eindeutig von Arbeitsverhältnissen abgegrenzt werden müssten, "damit sie keine regulären Stellen ersetzen". Praktika müssten auf drei Monate begrenzt und mit mindestens 300 Euro pro Monat vergütet werden. Volontariate und ähnliche Berufseinstiegsprogramme müssten mit mindestens 7,50 Euro pro Stunde vergütet werden.
Petition: "Praktikanten-Arbeitsmarkt" insbesondere von Akademikerinnen und Akademikern
Zur Begründung wird angeführt, dass in den letzten Jahren "prekäre Beschäftigungsverhältnisse" von jungen Menschen zugenommen hätten. Der Eintritt in das Berufsleben werde immer schwieriger. Um der Arbeitslosigkeit zu entgehen, sähen sich immer mehr junge Menschen genötigt, prekäre Beschäftigungsverhältnisse einzugehen indem sie unbezahlte oder unterbezahlte Praktika absolvierten. In der Konsequenz habe sich in mehreren Branchen ein "Praktikanten-Arbeitsmarkt", insbesondere von Akademikerinnen und Akademikern herausgebildet.
Dieser zeichne sich durch ein extrem hohes Qualifikationsniveau, "flexibelste Arbeitszeiten", niedrige Sozialstandards sowie geringe bis keine Entlohnung aus. "Dauern diese Praktika darüber hinaus länger als drei Monate, ist anzunehmen, dass das eigentliche Lernverhältnis Praktikum die Schwelle zu einem regulären Arbeitsverhältnis längst überschritten hat und dementsprechend vergütet werden muss."
Eine ähnliche "Ausbeutungssituation" könne auch unter dem Etikett "Volontariat" stattfinden. Eine solche Beschäftigung unter Etiketten wie "Praktikum" oder "Volontariat" sei prekär, wenn nicht sogar "sittenwidrig".