Jugendämter und Gesundheitsämter sollen nach Auffassung des Instituts "kompetente Ansprechpartner" sicherstellen, damit der Kinderschutz in Deutschland besser funktioniert. Kinderärzte, aber auch Hebammen, Frauenärzte und Entbindungskliniken, könnten und müssten ihre "Hilfebeziehung" im Interesse der Kinder und deren Familien nutzen und diese stärker als bisher in eine "Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe" einbringen.
Vorsorgeuntersuchungen seien wichtig. Die Verpflichtung dazu diene dem Kinderschutz jedoch nur, wenn dies die Gesundheitsdienste selbst zum Anlass nähmen, um Eltern von der Notwendigkeit bestimmter Impfungen und ärztlicher Untersuchungen zu überzeugen und wenn sie sofort erste ärztliche Maßnahmen ergriffen und Überweisungen an sozialpädagogische Fachkräfte initiierten. "Mit formalen Meldeverfahren mittels Datenabgleich zwischen Krankenkassen und Jugendämtern würde - abgesehen von den verfassungsrechtlichen Bedenken - die Kinderschutzarbeit dagegen gefährdet", so das Institut für Jugendhilfe. Die Beziehungen zwischen Ärztinnen und Patienten würden dadurch gestört und Hilfezugänge erschwert statt verbessert.
Einfache Lösungen seien im komplexen Feld der Kindeswohlgefährdung nicht zu haben. Bürokratischer Perfektionismus könne sogar gegenteilige Effekte haben. Kinderschutz sei "keine Verwaltungstätigkeit, sondern gemeinsame Gestaltungsaufgabe". Jugendhilfe und Gesundheitshilfe dürften sich nicht gegenseitig behindern, indem sie "technokratische Scheinsicherheiten" aufbauten, sondern müssten ihre Hilfebeziehung zu den Familien besser als bisher nutzen, sich gegenseitig stärken und ergänzen.