Der Anklage zufolge hatte Werwigk-Hertneck zunächst am 17. Juni 2004 Döring von einer Justizminister-Konferenz aus per Handy mitgeteilt, dass wegen der so genannten Umfrage-Affäre möglicherweise ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wurde. Bei einem weiteren Telefonat Ende Juni soll sie Döring darüber informiert haben, dass die Wohnung seiner Büroleiterin Margot Haussmann durchsucht wurde. Am 6. Juli 2004 habe sie ihm schließlich mitgeteilt, dass bei der Durchsuchung Unterlagen zur Finanzierung der umstrittenen Umfrage sichergestellt wurden.
Werwigk-Hertneck kündigte über ihren Verteidiger an, beim nächsten Verhandlungstermin am 7. Dezember zur Anklage Stellung zu nehmen. Bislang wies die 53-Jährige den Vorwurf, an Döring unbefugt Informationen weitergegeben zu haben, stets zurück. Dennoch war sie im Sommer 2004 zurückgetreten - "um Schaden von der Justiz abzuwenden", wie sie damals betonte.
Bei der Umfrage-Affäre ging es um die Finanzierung einer Umfrage zur Akzeptanz von Dörings Wirtschaftspolitik. Sie soll zum großen Teil vom Frankfurter PR-Berater Moritz Hunzinger gezahlt worden sein.
Wegen Falschaussage im FlowTex-Untersuchungsausschuss zu der Umfrage wurde Döring rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Im Verfahren gegen Werwigk-Hertneck gilt er als Hauptzeuge.