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Public Private Partnership

Bürgerbegehren gegen privaten Straßenbau unzulässig

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Nach Darstellung der Initiative Mehr Demokratie in Nordrhein-Westfalen hat der Kreistag des Kreises Lippe hat am Montag ein Bürgerbegehren gegen die geplante Vergabe von Straßenbau-Aufträgen an private Unternehmen mit den Stimmen von CDU und Grünen für unzulässig erklärt. CDU und Grüne stützen sich auf eine Rechtsgutachten, wonach die Fragestellung des Begehrens nicht eindeutig und die Begründung nicht sachgerecht formuliert worden sei. Ferner sei in der Begründung der Kreistagsbeschluss für das Vorhaben nicht richtig wieder gegeben, eine gebotene Gegenüberstellung von Aufwand und Erträgen sei außer Acht gelassen worden. Dem widerspricht ein Rechtsgutachten der Initiatoren des Bürgerbegehrens. Der Kreistag hatte am 19. Juni mit den Stimmen von CDU und Grünen eine Grundsatzentscheidung für ein so genanntes "Public Private Partnership" (PPP) im Bereich Straßenbau gefällt. Die Straßen im Kreis sollen durch private Unternehmen unterhalten und betrieben werden.


CDU und Grüne hoffen durch das Projekt auf Kosteneinsparungen für den Kreis. Die Gewerkschaft Verdi befürchtet durch die europaweite Ausschreibung von Aufträgen die Gefährdung lippischer Arbeitsplätze. Außerdem werde beim Straßenbau ein Teil der bisherigen Mitbestimmung aufgegeben. Verdi hatte deswegen ein Bürgerbegehren gegen die Pläne gestartet und im September mehr als 18.700 Unterschriften eingereicht.

Beim Public Private Partnership ist die öffentliche Hand nicht mehr selber Dienstleister, sondern lediglich "Gewährleister" öffentlicher Leistungen. Die gesetzlich vorgegebene Verantwortung zur Erfüllung von Aufgaben liegt weiterhin bei der öffentlichen Hand, die Durchführung wird aber privaten Dritten übertragen. Planung, Bau, Finanzierung und Instandhaltung der Straßen im Kreis Lippe wären demnach in Zukunft Aufgabe privater Unternehmen.

Heikel ist die Vertragsdauer. Die nächsten Planungs- und Baumaßnahmen im Kreis Lippe sollen in einem PPP-Modell mit fünfjähriger Dauer ausgeschrieben werden. Allerdings solle bei neu gebauten Straßen die Vertragsdauer 25 Jahre betragen.

Auch die von den Einzelkommunen des Kreises betriebenen Verkehrswege sowie Landes- und Bundesstraßen sollen den Angaben zufolge in das Projekt miteinbezogen werden. Der Kreis Lippe unterhalte rund 460 Kilometer Straßen, 110 Kilometer Radwege, 17 Kilometer Gehwege und 105 Brücken. Hinzu kämen rund 3.000 Kilometer Gemeinde- , Landes- und Bundesstraßen.

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