Döring, der in dem Verfahren gegen Werwigk-Hertneck als Hauptzeuge gilt, wurde wegen der Falschaussage im Untersuchungsausschuss rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Nach Darstellung Schneiders besteht der Verdacht, dass der Ex-FDP-Spitzenpolitiker im Prozess gegen Hunzinger erneut falsche Angaben machte.
Die Staatsanwaltschaft hätte deshalb neue Ermittlungen gegen Döring einleiten müssen, was sie aber unterlassen habe - möglicherweise um Döring zu schützen. Staatsanwältin Susanne Dathe wies dies "mit Entschiedenheit" zurück.
Schneider forderte Akten aus den Verfahren gegen Döring und den PR-Berater Moritz Hunzinger an, gegen die im Zuge der Umfrage-Affäre wegen uneidlicher Falschaussage vor dem FlowTex-Untersuchungsausschuss ermittelt worden war. Döring gilt in dem Verfahren gegen Werwigk-Hertneck als Hauptzeuge.
Werwigk-Hertneck muss sich in dem Prozess wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses in drei Fällen verantworten. Sie soll Döring in mehreren Telefonaten unbefugt über Details zu laufenden Ermittlungen informiert haben. Die 53-Jährige, die wegen der Vorwürfe im Sommer 2004 zurückgetreten war, hat dies bislang bestritten. Nach der Planung des Gerichts sollte am Nachmittag die Anklage verlesen werden.
Einen Antrag der Verteidigung, das Verfahren gegen Werwigk-Hertneck einzustellen, lehnte der Vorsitzende Richter Claus Bergmann ab. Er erklärte das Landgericht wegen der besonderen Bedeutung des Falls für zuständig. Verteidiger Schneider hatte dies beim Prozessauftakt in der vergangenen Woche angezweifelt. Nach seiner Auffassung gehört der Fall vor das Amtsgericht. Der Prozess sei "mit der Hypothek eines nicht gesetzlichen Richters belastet".
Am nächsten Verhandlungstag soll die Anklage verlesen werden. Im Dezember könnte Werwigk-Hertneck dann zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Erst anschließend sind Zeugenvernehmungen geplant. Ursprünglich waren für den Prozess nur vier Termine bis Mitte November vorgesehen.