Im Juli 2004 war Max Strauß nach 29 Verhandlungstagen wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Diesen Schuldspruch aber hob im Oktober 2005 der in Leipzig ansässige Fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshof wieder auf. Die BGH-Richter befanden, das von der Augsburger Justiz unterstellte Treuhandverhältnis zwischen Schreiber und Strauß sei "nicht hinreichend belegt". Somit sei auch nicht bewiesen, dass Strauß die Millionen auf dem "Maxwell"-Konto versteuern hätte müssen. Der BGH verwies das Verfahren zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer des Augsburger Landgerichts zurück.
Max Strauß bestreitet nach wie vor alle Vorwürfe. Die Staatsanwaltschaft setzt der "Abendzeitung" zufolge auf ihren Kronzeugen Ludwig-Holger Pfahls. Nach seiner spektakulären jahrelangen Flucht und Festnahme in Paris hatte er in Augsburg ein Geständnis abgelegt und das Schmiergeld- und Treuhandsystem von Schreiber aus den 1990er Jahren bestätigt.