Die "Fachinformation" richtet sich an alle Ärzte, die Patienten mit bildgebenden Verfahren - wie beispielsweise Röntgenaufnahmen oder Computertomographie - untersuchen lassen wollen. Die Leitlinien sollen den Ärzten als tägliche Arbeitshilfe dienen, "um das bestgeeignete diagnostische Verfahren zur Beantwortung der medizinischen Fragestellung auszuwählen".
Senkung der Strahlenbelastung nur "bei konsequenter Einhaltung der Kriterien"
Zu vielen medizinischen Fragestellungen würden in der Orientierungshilfe diagnostische Verfahren ohne Einsatz ionisierender Strahlung, wie Kernspintomographie oder Ultraschall, vorgeschlagen. Deshalb sei - "bei konsequenter Einhaltung der Kriterien" - mit einer Senkung der durchschnittlichen medizinischen Strahlenbelastung durch diagnostische Verfahren zu rechnen.
Nur den Ärzten, die über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nach Strahlenschutzverordnung und nach Röntgenverordnung verfügten, sei gestattet, ein bestimmtes strahlenmedizinisches Verfahren auszuwählen und anzuwenden beziehungsweise anwenden zu lassen. Darüber hinaus gelte: "die Verantwortung liegt immer beim anwendenden Arzt".