Als Hindernis für eine verbraucherfreundliche Kennzeichnung erachtet der Verband vor allem, dass die Leitlinie keinen Stichtag vorschreibe, ab dem keine Tierversuche mehr durchgeführt worden sein dürfen. "Somit könnten beispielsweise nicht einmal seit Langem gebräuchliche Inhaltsstoffe verwendet werden, weil irgendjemand sie vor 100 Jahren an Tieren getestet hat."
Ein weiteres Hindernis sieht der Verband in der Vorgabe, dass Hersteller ihre Produkte nur als "tierversuchsfrei" bezeichnen dürften, wenn weder Produkt noch Inhaltsstoffe im Tierversuch von ihnen selbst oder "von Dritten zum Zweck der Entwicklung eines neuen kosmetischen Mittels durchgeführt worden sind." Aus der Leitlinie gehe nämlich nicht hervor, wie unterschieden werden solle zwischen Substanzen, die ausschließlich für Kosmetika oder auch für andere Zwecke entwickelt worden seien.
"Noch ist die EU-Leitlinie nicht in deutsches Recht umgesetzt", so Simons. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte will sich dafür stark machen, dass diese EU-Empfehlung in Deutschland nicht oder nur mit deutlichen Verbesserungen in Kraft gesetzt wird. Vor allem setzt der Verband weiterhin alles daran, "dass die Entwicklung und Anerkennung moderner, tierversuchsfreier Prüfsysteme vorangetrieben wird". Zwar solle EU-weit der Verkauf von an Tieren getesteten Kosmetika in Etappen ab 2009 und ab 2013 verboten werden. "Wenn bis dahin allerdings nicht genügend tierversuchsfreie Testmethoden anerkannt worden sind, droht das Inkrafttreten des Verbots noch weiter hinausgeschoben zu werden."