Die beiden mutmaßlichen, bislang nicht identifizierten Täter hätten mit den wegen handwerklicher Fehler nicht explodierten Sprengsätzen derart dramatische Zerstörungen anrichten können, "wie wir sie bisher für uns in Deutschland nicht kannten", teilten Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt (BKA) mit. Bundesanwalt Rainer Griesbaum sagte, es werde wegen "versuchten Mordes" ermittelt. Für einen Erpressungsversuch gegen die Bahn gebe es keine Anhaltspunkte.
BKA-Chef Jörg Ziercke sagte, im Falle einer Explosion wären "ausgebrannte Zugwaggons", eine "unbestimmte Anzahl an Verletzten und möglicherweise Tote" die Folge gewesen. Auch hätten die Züge entgleisen können. "Wir sind uns sicher, dass die Bomben explodieren sollten. Eine Zündung hat stattgefunden", sagte Ziercke. Die Sprengsätze sollten den Ermittlern zufolge zehn Minuten vor Erreichen der Bahnhöfe auf freier Strecke explodieren. Man sei "sehr besorgt" über die Ermittlungsergebnisse. Ziercke sagte, es bestehe "eine Wiederholungsgefahr".
Allerdings könnten die Bombenfunde nicht mit den Anschlägen auf Züge in London 2005 und Madrid 2004 verglichen werden, weil es weder Bekennerschreiben einer terroristischen Vereinigung gebe, die Bomben keinen regulären Sprengstoff enthielten und die Verantwortlichen zudem keine potenziellen Selbstmordattentäter seien.
In einem Fahndungsaufruf wurden Fotos und Videoaufnahmen von Überwachungskameras auf dem Kölner Hauptbahnhof gezeigt, die die mutmaßlichen Bombenleger im Alter von 20 bis 30 Jahren beim Besteigen der Bahnsteige zeigen sollen. Für Hinweise auf die Identität der Männer wurde eine Belohnung von bis zu 50.000 Euro ausgesetzt.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble kündigte an, die Videoüberwachung außer auf den Bahnhöfen auch auf andere öffentliche Bereiche ausweiten zu wollen. Dies gelte insbesondere für den öffentlichen Nahverkehr. Ebenso hoffe er, dass das im Bundestag anstehende Ergänzungsgesetz zur Terrorismusbekämpfung schnell verabschiedet werde. Dringend benötigt würden eine gemeinsame Anti-Terror-Datei von Bund und Ländern sowie die Nutzung der Daten aus der Lkw-Maut.