Darüber hinaus war "der ordnungsgemäße Umgang mit Bildschirmgeräten" Gegenstand eines Gesprächs des Bundesumweltministeriums mit der Industrie und den Kommunen. Die Beteiligten machten ihr Interesse am Ziel des Elektrogesetzes deutlich, wonach mit den Altgeräten so umzugehen sei, "dass die wertvollen Teile für die Verwertung erhalten bleiben". Dabei dürften keine mutwilligen Zerstörungen erfolgen und keine Verletzungsrisiken für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Entsorgungskette entstehen.
Die Entsorgungswirtschaft und die Kommunen wollen jetzt prüfen, welche Vorkehrungen zu treffen sind, "um die ordnungsgemäße Behandlung gerade von Bildschirmgeräten sicherzustellen". Das Bundesumweltministerium wird in Kürze auch mit den für den Vollzug zuständigen Bundesländern über geeignete Maßnahmen beraten.
Das Bundesumweltministerium möchte offenbar sicherstellen, dass die wertvollen Altmetalle zuverlässig in die Hand der Versorgungswirtschaft gelangen. Die Behörde stellte bezogen auf die Plünderungen klar: "Diese Praxis ist illegal. Alle an der Entsorgungskette Beteiligte sind aufgerufen, Verstöße den zuständigen Abfallbehörden vor Ort mitzuteilen." Altgeräte seien nach dem Elektrogesetz von Verbraucherinnen und Verbrauchern "vollständig in die getrennte Sammlung der Kommunen oder - bei freiwilliger Rücknahme - dem Handel zu überlassen". Und: "Sie sind unverändert den Herstellern zur Rücknahme zu überlassen."