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EU-Richtlinie

Sammlung, Behandlung und Recycling von Altbatterien und Altakkumulatoren

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Nach zweijährigen Verhandlungen haben am Dienstag die Abgeordneten des Europäischen Parlaments eine Richtlinie angenommen, auf deren Grundlage es ab 2008 EU-weit Systeme zur Sammlung von Altbatterien und -akkumulatoren geben soll. Praktisch bedeutet das, dass sechs Jahre nach dem Inkrafttreten der Richtlinie 25 Prozent und nach zehn Jahren 45 Prozent der Altbatterien und ‑akkumulatoren "möglichst weitgehend getrennt gesammelt" werden müssen. Von den gesammelten Batterien wiederum müssen zwischen 50 und 75 Prozent des Gewichts recycelt werden. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.


Nach Angaben der EU werden in Europa jedes Jahr etwa 800.000 Tonnen Autobatterien, 190.000 Tonnen Industriebatterien und 160.000 Tonnen Gerätebatterien in Verkehr gebracht. Batterien und Akkumulatoren stellten kein besonderes Umweltrisiko dar, solange sie sich im Einsatz oder in den Haushalten befinden. Früher oder später müssten sie jedoch beseitigt werden. Batterien und Akkumulatoren enthielten "die Schwermetalle Quecksilber, Blei und Cadmium, die schädliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit haben". Systeme zur Sammlung von Altbatterien und -akkumulatoren existieren bisher offenbar nur in sechs Mitgliedstaaten der EU.

Die Richtlinie zielt laut EU-Parlament darauf ab, die Umweltbilanz der Batterien und Akkumulatoren sowie der Tätigkeiten aller am Lebenszyklus von Batterien und Akkumulatoren beteiligten Wirtschaftsakteure "zu verbessern".

Von dem 25-Prozent-Anteil der gesammelten Blei-Säure-Batterien und ?akkumulatoren sollen künftig 65 Prozent des durchschnittlichen Gewichts recycelt werden. Hinsichtlich des Bleigehalts ist "ein Höchstmaß" an Recycling, "das ohne über­mäßige Kosten technisch erreichbar ist", anzustreben. Bei Nickel-Cadmium-Batte­rien und ?Akkumulatoren gilt eine Recycling-Quote von 75 Prozent des durchschnittlichen Gewichts, wobei auch hier unter Berücksichtigung der Kosten ein "Höchstmaß" beim Recycling von Cadmium vorgesehen ist. Von dem eingesammelten Anteil der sonstigen Altbatterien und ?akkumulatoren sollen 50 Prozent dem Recycling zugeführt werden.

Das Inverkehr­bringen von Batterien und Akkumulatoren, die mehr als 0,0005 Gewichtsprozent Queck­silber enthalten wird künftig ebenso verboten wie das Inverkehr­bringen von Gerätebatterien und ?akkumulatoren, die mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium enthalten. Dies betrifft auch solche, die in Geräte eingebaut sind.

Die Hersteller oder Dritte bekommen nach dem Inkrafttreten der Richtlinie drei Jahre lang Zeit, um Systeme für die Behandlung und das Recycling einzurichten und "hierbei die besten verfügbaren Techniken im Sinne des Schutzes der Gesundheit und der Umwelt" einzusetzen.

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