Die Zeit der Generalisten im Richteramt ist nach Auffassung von Harms vorbei. Das traditionelle Modell einer "breit angelegten" richterlichen Tätigkeit sei heute "im Arbeitsablauf der Justiz meines Erachtens nicht mehr machbar", sagte Harms. Durch eine Spezialisierung könne die "Qualität und Effektivität justizieller Arbeit" gesichert werden. Fortbildungsveranstaltungen reichten hier aber nicht aus.
Es müsse gelingen, "eine gezielte Personalpolitik auch in der Justiz zu gewährleisten" und nicht durch "ad-hoc-Entscheidungen" der Gerichtspräsidien "jeweils gerade die bestehenden Löcher zu stopfen", forderte Harms.
Harms appellierte zudem an das Bundesverfassungsgericht, die sich verschlechternden personellen Bedingungen in der Justiz mit in seine Entscheidungen einzubeziehen. Es wäre "wünschenswert, wenn bei der jeweiligen Sachentscheidung ebenso wie bei der Wortwahl bedacht würde, dass der Alltag in deutschen Gerichtssälen in Strafsachen gelegentlich anders" aussehe als im Bundesverfassungsgericht. Bei "wegbrechenden Ressourcen in sachlicher und personeller Hinsicht" sei "nicht alles machbar", was unter Bedacht auf die Freiheitsrechte von Angeklagten erstrebenswert und wünschenswert erscheine, sagte Harms.
Das Verfassungsgericht hatte in den vergangenen Jahren mehrere Entscheidungen unterer Gerichte wegen Verletzung der Freiheitsgrundrechte von Angeklagten aufgehoben, weil Verfahren zu lange dauerten.