Nach Darstellung des Verbraucherschutzministeriums macht der Entwurf die Informationspolitik der Behörden "ein wichtiges Stück bürgerfreundlicher" und ermögliche den Verbraucherinnen und Verbrauchern damit eine einfache Teilhabe an den behördlichen Informationen. Die zuständigen Stellen würden regelmäßig verpflichtet, bei wichtigen Fällen wie Gesundheitsgefahren, Rechtsverstößen oder dem Verkauf von verdorbenem Gammelfleisch die Öffentlichkeit von selbst zu informieren, "und zwar unter Nennung von Hersteller- und Produktnamen".
Dies gelte nicht nur bei Gesundheitsgefahren, sondern auch wenn zum Beispiel Ekel erregende Lebensmittel in den Verkehr gebracht würden. Eine Information der Öffentlichkeit solle auch dann noch erfolgen können, wenn die betroffenen Erzeugnisse nicht mehr am Markt oder bei der Verbraucherschaft vorhanden seien. "Mit der bisherigen Regelung wurden besonders umtriebige Betrüger belohnt, da sie öffentlich nicht genannt werden durften, wenn die Ware bereits verkauft war. Diese absurde Regelung wird nun endlich abgeschafft", so Seehofer. Geplant sei in dem Gesetzentwurf außerdem eine Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden, die Lebensmittelüberwachung über die Einleitung von Ermittlungsverfahren zu informieren.
Verbraucherinnen und Verbraucher erhielten des Weiteren erstmals einen bundesweit einheitlichen Anspruch auf Zugang zu Behördeninformationen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher könnten beispielsweise bei den zuständigen Behörden nachfragen, wie die Pestizidbelastung von bestimmten Gemüsesorten oder die Abfüllpraxis bestimmter Unternehmen bei Fertigverpackungen sei. Der Anwendungsbereich erstrecke sich auf Lebensmittel, Futtermittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände wie zum Beispiel Textilien oder Reinigungsmittel.
Seehofer: "Angemessener Ausgleich" zwischen Interessen der Verbraucher und der Unternehmen
"Dieser Entwurf schafft einen angemessenen Ausgleich zwischen den berechtigten Informationsbedürfnissen der Verbraucherinnen und Verbraucher und schützenswerten Interessen von Unternehmen", meint Minister Seehofer. Die grundrechtlich gebotene Rücksichtnahme auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse schütze betriebliches Wissen und betriebliche Abläufe. Dadurch dürften aber Informationsbedürfnisse der Verbraucher nicht mehr als unbedingt erforderlich beeinträchtigt werden. Die Berufung auf Geschäftsgeheimnisse solle künftig regelmäßig kein Grund mehr sein, Rechtsverstöße zu decken. Gleiches gelte für sonstige, für die Unternehmen ungünstige Untersuchungsergebnisse, wie Qualitätsunterschiede oder die unterschiedliche Ausnutzung von Toleranzen.
Eine weitere entscheidende Verbesserung gegenüber dem Entwurf aus der vergangenen Legislaturperiode sei, dass bei Rechtsverstößen und Gesundheitsgefährdungen Auskünfte auch während eines noch laufenden Verwaltungsverfahrens erteilt werden könnten. Zudem müssten die Verbraucher für solche Auskünfte nichts bezahlen.
Verbraucher Initiative: Verbraucher stehen Unternehmen weiterhin machtlos gegenüber
"Die Chance, die Macht von Verbrauchern gegenüber Unternehmen zu stärken, ist verspielt worden", meint hingegen Georg Abel von der Verbraucher Initiative. "Mit diesem Gesetz stehen Verbraucher dem nächsten Lebensmittelskandal genauso machtlos gegenüber wie den letzten-"
Die Beschränkung auf den Bereich der Lebensmittel, Futtermittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände, die zahlreichen Ausschlussklauseln und das widersinnige, monatelange Antragsverfahren ließen Verbraucher "weiterhin in der Rolle der Bittsteller, die nur so viel Information erhalten, wie Unternehmen und Behörden ihnen geben wollen".
Was ein Verbraucherinformationsgesetz, das seinem Namen gerecht werde, gewährleisten müsse, sei in der Vergangenheit wiederholt deutlich gemacht worden: So müssten Fälle von Betrug und erheblichen Rechtsverstößen der Öffentlichkeit für alle Produktgruppen und Dienstleistungen bekannt gemacht werden. Die Informationen müssten zudem "frei zugänglich sein".
Aus Sicht der Verbraucherschütze kommt es auch darauf an, dass die Informationen schnell verfügbar und inhaltlich so beschaffen sind, dass Verbraucher eine Handlungsmöglichkeit für den Alltag daraus ableiten könnten. "Dass sich im vorliegenden Gesetzentwurf nichts davon wiederfindet, zeigt, dass der Bundesverbraucherminister Verbraucherinteressen nicht ernst nimmt und keine Vision für eine fortschrittliche Verbraucherpolitik hat", kritisiert Abel.