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"Patientengerechtigkeit"

Praxisgebühr-Verweigerer sollen künftig zur Kasse gebeten werden

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Praxisgebühr-Verweigerer müssen künftig die Kosten für Mahnung und Eintreibung übernehmen. Die Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk, sagte am Donnerstag in Berlin, damit sollten die "Disziplin und Zahlungsmoral aufrecht erhalten" werden. Die Mahnkosten gehen bisher stets zu Lasten der Krankenkassen oder Kassenärztlichen Vereinigungen. 2004 verweigerten nach Angaben der "Berliner Zeitung" 400.000 Patienten die Zahlung der Praxisgebühr.


Caspers-Merk sagte, dies sei eine Klarstellung, die schon länger sowohl von Seiten des Ministeriums als auch von Seiten der Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen gefordert worden sei. Im Rahmen des Gesetzesvorhabens zur Liberalisierung des ärztlichen Vertragsrechts sollen die Kosten auf die säumigen Patienten übertragen werden.

Nach Angaben der "Berliner Zeitung" liegen die Kosten für säumige Versicherte bei zusätzlichen 70 Euro. Bislang zogen die Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen bei Zahlungsverweigerern vor die Sozialgerichte. Die Gerichtsgebühr von 150 Euro konnten sie jedoch nicht den Schuldnern in Rechnung stellen. Daher mussten Versicherte nur selten mit einem gerichtlichen Verfahren rechnen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßte die Pläne der Gesundheitsministeriums. "Die Gesetzesänderung entspricht unserer Forderung", sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Köhler dem Blatt. Die Regelung sei ein Beitrag zur Patientengerechtigkeit, weil sie verhindere, dass einige Wenige das Solidarsystem zu Lasten der ehrlichen Zahler ausnutzten.

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