Auch die Einstellung zu Schulden habe sich laut Statistischem Bundesamt geändert - sowohl bei Verbraucherinnen und Verbrauchern als auch bei Kreditgebern. Allzu oft werde gezielt damit geworben, große Anschaffungen auf Pump zu machen. Die Folgen der Überschuldung seien für die Betroffenen in vielen Fällen einschneidend. Sie könne zu wirtschaftlichen, sozialen und psychischen Schwierigkeiten führen.
Häufig könnten sich die Betroffenen aus eigener Kraft kaum wieder befreien. Den Schaden haben nicht nur die Schuldnerinnen und Schuldner, sondern auch die Gläubiger. Sie erhielten ihr Geld nicht zurück oder blieben auf ihren Rechnungen sitzen. Das neue Insolvenzrecht habe sich bewährt: Immer mehr Menschen nutzten die rechtlichen Möglichkeiten, um aus der Überschuldung zu kommen. Gleichwohl ergreife laut Statistik nur ein Bruchteil die Chancen, die das neue Insolvenzrecht bietet.
Seit 1999 bestehe auch für Privatpersonen die Möglichkeit, Insolvenz anzumelden. Für den redlichen Schuldner könne am Ende eines mehrstufigen und langjährigen Verfahrens ein wirtschaftlicher Neuanfang stehen. Die Befreiung von der Restschuld sei möglich. Betroffene können Hilfe bei Schuldnerberatungen der Wohlfahrtsverbände und in einer Broschüre des Familienministeriums finden.