Zahlreiche PAK haben laut Bundesumweltministerium krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften. Eine Studie des Umweltbundesamtes habe Ende der 1990er Jahre gezeigt, dass der Eintrag von Reifenabrieb in die Umwelt mit jährlich 65.000 Tonnen in Deutschland sehr hoch sei und Boden und Wasser mit 6 bis 18 Tonnen PAK erheblich belaste. Der Eintrag werde minimiert, wenn für die Reifenherstellung PAK-arme Öle eingesetzt würden, wie es die neue Verordnung vorsehe.
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) werden den Angaben zufolge bei unvollständiger Verbrennung aus praktisch allen organischen Stoffen gebildet. Sie würden freigesetzt in Folge von Waldbränden, Verfeuerung von Kohle und Öl, beim Grillen fetthaltiger Lebensmittel und beim Rauchen. PAK seien "nachweisbar in Autoabgasen, Bitumen, Teer, Ruß und Mineralölen". Auch Weichmacheröle, die zur Reifenherstellung verwendet werden, sowie Ruße, die Reifen beigemischt werden, enthielten PAK.
Toluol wird laut Umweltministerium unter anderem als Lösungsmittel in Klebstoffen und Sprühfarben verwendet. Mit der vorgesehenen Beschränkung werde der Eintrag in die Umwelt sinken. Da Toluol sowohl toxisch (giftig) auf Wasserorganismen wirke als auch die menschliche Gesundheit schädigen könne, wird laut Umweltministerium durch die Minderung gleichzeitig der Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz verbessert.
1,2,4-Trichlorbenzol werde hauptsächlich als Zwischenprodukt bei der Herstellung von Herbiziden und als Prozesslösemittel in Anlagen verwendet. In kleinen Mengen werde dieser Stoff als Lösungsmittel, Farbstoffträger und Korrosionshemmstoff eingesetzt. 1,2,4-Trichlorbenzol ist als gesundheitsschädlich und umweltgefährlich eingestuft.