DIE Internet-Zeitung
"Ausübung des Berufes"

Sechs Abgeordnete klagen gegen Offenlegung der Nebeneinkünfte

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Sechs Bundestagsabgeordnete von Union, SPD und FDP klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Veröffentlichung ihrer Nebeneinkünfte. Der CSU-Politiker Max Straubinger sagte der "Berliner Zeitung", sein Anwalt habe die Schrift in Karlsruhe eingereicht. Zu den weiteren Klägern gehörten der CDU-Politiker Friedrich Merz, die FDP-Abgeordneten Heinrich Kolb, Sibylle Laurisch und Hans-Joachim Otto und der Sozialdemokrat Peter Danckert. "Es geht um die grundgesetzlich geschützte Freiheit des Abgeordneten und die grundgesetzlich geschützte Freiheit zur Ausübung des Berufes", sagte Straubinger.


Seit Januar gilt im Bundestag ein neuer Verhaltenskodex für die Abgeordneten. Bis spätestens Ende März müssen sie ihre Nebenjobs veröffentlichen und angeben, ob sie im Monat zwischen 1000 bis 3500 Euro, bis zu 7000 Euro oder aber über 7000 Euro verdienen.

Anwälte sollen Mandate benennen

Für Freiberufler gelten Ausnahmen. Anwälte sollen allerdings ihre Mandate benennen. Besonders um diesen Punkt geht es den Anwälten unter den Klägern.

"Ein Anwalt, der damit konfrontiert wird, dass er seine Mandate offenlegen muss, ist in einer schwierigen Situation", sagte der brandenburgische SPD-Abgeordnete Peter Danckert der Zeitung. Der Beschluss des Bundestags zur Veröffentlichung von Nebeneinkünften schieße weit über das Ziel hinaus, das das Grundgesetz zulasse. Danckert und Straubinger meinen, dass sich in Zukunft nur noch wenige Selbstständige um ein Mandat im Bundestag bewerben würden, wenn ihnen die Berufsausübung erschwert werde.

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