Der Bund soll weitergehende Kompetenzen auf dem Gebiet der Terrorabwehr erhalten. Außerdem soll er die Möglichkeit erhalten, ein einheitliches Umweltgesetzbuch zu erlassen.
Die Länder bekommen im Gegenzug beispielsweise weitergehende Gestaltungsmöglichkeiten in der Hochschulpolitik und alleinige Gesetzgebungskompetenzen im Dienstrecht oder Presserecht.
Auch die Kommunen gehören nach Darstellung des Parlamentarischen Geschäftsführers der CDU, Norbert Röttgen, zu den "Gewinnern der Reform". So soll es zukünftig nicht mehr möglich sein, dass durch Bundesgesetz unmittelbar Aufgaben an die Kommunen übertragen werden. Diese Aufgabe sollen die Länder übernehmen. Die Kommunen hätten gegenüber diesen dann einen Anspruch auf adäquate Finanzierung.
Bis zuletzt strittig waren die Übergangsfristen vom jetzigen Recht zur neuen Verfassungsordnung, sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Olaf Scholz. Dort, wo der Bund zukünftig alleinige Gesetzgebungskompetenz hat, die Länder aber von den Verfahrensvorschriften abweichen können, soll es eine Übergangsfrist bis 2009 geben.
Das Umweltgesetzbuch soll innerhalb von drei Jahren entstehen, dann können Länder davon abweichen, wo sie Abweichungsmöglichkeit haben. Ab 2009 können die Länder auch bei bestehenden Gesetzen das Verfahrensrecht ändern.