Für die Übertragung des Virus von Mensch zu Mensch gibt es nach Angaben der Bundesregierung weltweit allerdings noch kein Beispiel. Eine Gefährdung bestehe jedoch bei direktem Kontakt mit infizierten Tieren. Daher sollten Kontakte mit erkrankten oder toten Tieren vermieden werden, warnte Seehoher.
Eine Gefahr für die Geflügelbestände gehe von der bald einsetzenden Rückkehr der Zugvögel aus. Da das Virus jetzt auch in Afrika nachgewiesen worden sei, stellten alle Flugrouten ein hohes Risiko dar.
Wirksamen Schutz biete gegenwärtig nur die Unterbringung des Geflügels in Ställen, um Kontakte mit Wildvögeln zu vermeiden. Die so genannte Aufstallungspflicht ist nach Auffassung des Ministers deshalb notwendig und gelte deutschlandweit ab dem 17. Februar bis etwa Ende April. Geflügelmärkte und -ausstellungen seien ebenfalls ohne Ausnahmeregelungen verboten.
Die Einschleppung des Virus drohe auch bei Waren- und Reiseverkehr aus Gebieten, in denen es bereits Vogelgrippefälle gebe. Nach wie vor würden bei Kontrollen immer wieder unerlaubte Einfuhren festgestellt und beschlagnahmt. Verstärkte Kontrollen und Aufklärung der Reisenden seien daher weiterhin dringend erforderlich.