Eine entsprechende Anklage wollte die Staatsanwaltschaft noch am Donnerstag oder am Freitag erheben, wie die Behörde mitteilte. Grund dafür sei, dass die Ex-Ministerin ihre ursprüngliche Zusage, einen Strafbefehl zu akzeptieren, "gebrochen" habe.
Werwigk-Hertneck hatte gegen den im Januar vom Amtsgericht erlassenen Strafbefehl Anfang Februar Einspruch eingelegt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ist angesichts der "besonderen Bedeutung" des Verfahrens nun das Landgericht zuständig.
Der Anwalt der Ex-Ministerin, Bernd Schneider, bewertete das Vorgehen der Staatsanwaltschaft als "merkwürdig". Er erklärte in Frankfurt am Main: "Frau Corinna Werwigk-Hertneck hat keine Zusage gebrochen, da eine solche niemals rechtswirksam abgegeben wurde."
Auch der Staatsanwaltschaft müsse klar sein, dass die von der Strafverfolgung Betroffene vor Erlass eines Strafbefehls "nicht derartige Erklärungen abgeben" könne. Es sei "das gute Recht" einer Beschuldigten, nach Kenntnis des Strafbefehls Einspruch einzulegen. Der Versuch der Staatsanwaltschaft, "ohne neue sachliche Argumente den Fall wieder in eine höhere Instanz zu transportieren", dokumentiere ein "merkwürdiges Verständnis" der Regeln der Strafprozessordnung, meint der Verteidiger.
Die Staatsanwaltschaft nahm am Donnerstag ihren beim Amtsgericht gestellten Strafbefehls-Antrag zurück und kündigte an, "alsbald" Anklage vor dem Landgericht zu erheben. Dieses müsste dann prüfen, ob es die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt. Dann würde es voraussichtlich in einigen Wochen zu einem Strafprozess gegen die Ex-Ministerin kommen.
Der vom Amtsgericht erlassene Strafbefehl sah eine Freiheitsstrafe von neun Monaten vor, die gegen Zahlung einer Geldauflage zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Bei Annahme des Strafbefehls hätte es keine öffentliche Gerichtsverhandlung unter Beteiligung der ehemaligen Ministerin gegeben.
Werwigk-Hertneck wird vorgeworfen, im Sommer 2004 in mehreren Telefonaten unzulässigerweise Informationen aus einem Ermittlungsverfahren zur so genannten Umfrage-Affäre an den ehemaligen baden-württembergischen Wirtschaftsminister Walter Döring (FDP) weitergegeben zu haben. Werwigk-Hertneck bestreitet die Vorwürfe. Sie war dennoch als Ministerin zurückgetreten.
Die jetzige Entwicklung ist brisant, weil die Staatsanwaltschaft in der Sache im Februar 2005 schon einmal Anklage beim Landgericht Stuttgart erhoben, diese dann aber im November 2005 zurückgenommen und stattdessen den Strafbefehl beim Amtsgericht beantragt hatte. Die Rücknahme der Anklage begründete die Staatsanwaltschaft damals mit Signalen der Verteidigung, wonach Werwigk-Hertneck einen Strafbefehl im beantragten Umfang "nunmehr akzeptieren" würde. Staatsanwaltschaften sind Landesbehörden, die dem jeweiligen Landesjustiziministerium unterstehen.