Dazu werde das bisherige Regelwerk zur Bauüberwachung von Bundesliegenschaften (RBBau/RTÜ 90) verschärft. Vorgesehen sind auch "intensivere Untersuchungen" an nicht frei zugänglichen Bauteilen. Hier könnten auch Sonderfachleute hinzugezogen werden. Die Untersuchungen seien zu dokumentieren und müssten zur sogenannten "Bauwerksakte" hinzu gefügt werden, damit Untersuchungen später "lückenlos nachgeprüft" werden können. Bei Bauvorhaben des Bundes solle künftig schon beim Neubau darauf geachtet werden, das spätere Sicherheitsüberprüfungen unaufwendig durchgeführt werden könnten, versprach der Minister.
Das Bundesbauministerium möchte einen "Gebäudesicherheitsbericht" in Auftrag geben, der insbesondere Schwachstellen bei der Statik von größeren Gebäuden mit aufwendigerer Tragwerkskonstruktion dokumentieren und Hinweise für den Turnus und die Durchführung von Bauwerksüberwachungen geben solle.
"Damit wollen wir Erkenntnisse über typische Schwachstellen gewinnen. Wir wollen keine unnötige Bürokratie, aber wir brauchen mehr Sicherheit", so Tiefensee.