BND-Präsident Ernst Uhrlau hat im Auswärtigen Ausschuss des Bundestages dementiert, dass die zwei Mitarbeiter in Bagdad den US-Streitkräften beim Auskundschaften von Bombenzielen geholfen haben.
FDP-Fraktionschef Wolfgang Gerhardt forderte, der geplante Untersuchungsausschuss solle sich gegen die "politische Führung und die Verlogenheit der rot-grünen Bundesregierung" richten. Er schloss zwar nicht aus, dass sich die Liberalen zusammen mit der Linkspartei und den Grünen auf einen gemeinsamen Antrag einigen könnten. Für die FDP stehe aber außer Frage, dass nicht die BND-Aktivitäten im Irak im Mittelpunkt des Ausschusses stehen dürften, sondern vor allem die Entführung des Deutschen Khaled el Masri durch den CIA sowie die Vernehmungen durch deutsche Beamte in Gefängnissen in Syrien und dem Libanon.
Grüne: Auftrag des Untersuchungsausschusses "wie wir ihn verstehen"
Trittin verwies darauf, dass die Opposition nur mit den Stimmen der Grünen einen Untersuchungsausschuss ermöglichen kann. Dies heiße, seine Fraktion werde den Auftrag für das Gremium so machen, "wie wir ihn verstehen". Trittin: "Sonst gibt es keinen Untersuchungsausschuss." Es gehe präzise um die Frage, ob es von den BND-Mitarbeitern eine "Konterkarierung" der Linie der Bundesregierung gegeben habe - und wer dies gegebenenfalls billigte.
Europäisches Parlament setzt Untersuchungsausschuss ein
"Gibt oder gab es in Europa Geheimgefängnisse der CIA? Hat die CIA europäische Flughäfen genutzt, um Terrorverdächtigte an Orte zu transportieren, an denen ihnen Folter droht?" Dies sind zwei der entscheidenden Fragen, die der nichtständige Ausschuss des Europäischen Parlaments beantworten soll, dessen Einsetzung und Mandat das Europäische Parlament am Mittwoch beschlossen hat. Der Ausschuss soll auch klären, ob einzelne europäische Regierungen über diese angeblichen Praktiken der CIA informiert und ob EU-Bürger darin verwickelt waren.
Der Ausschuss soll Informationen dahingehend sammeln und analysieren, ob die Zentrale Nachrichtenagentur (CIA) oder andere US-Agenten oder Nachrichtendienste anderer Drittländer Entführungen, "außerordentliche Überstellungen", Inhaftierungen in geheimen Einrichtungen, Isolationshaft ohne Kontakt zur Außenwelt, Folter, Grausamkeit, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung von Gefangenen im Hoheitsgebiet der Europäischen Union, einschließlich Beitritts- und Bewerberländer, praktiziert haben oder dieses Hoheitsgebiet, zum Beispiel durch Flüge, für diese Zwecke genutzt haben.
Weiterhin soll geklärt werden, "ob derartige, im Hoheitsgebiet der Europäischen Union angeblich im Rahmen der Terrorismusbekämpfung durchgeführte Maßnahmen unter anderem als Verstoß gegen Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union, Artikel 2, 3, 5 und 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Grundrechtecharta, das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und die Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA über Rechtshilfe und Auslieferung sowie weitere internationale Verträge und Abkommen betrachtet werden kann, die von der Europäischen Union/Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten geschlossen wurden, einschließlich des Nordatlantikvertrags und der damit verbundenen Abkommen über die Rechtsstellung der Truppen sowie des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt."
Die Abgeordneten wollen auch wissen, ob Mitgliedstaaten, Amtsträger, in offizieller Eigenschaft tätige Personen oder Institutionen der Europäischen Union aktiv oder passiv "in die illegale Freiheitsberaubung in Bezug auf Personen, einschließlich deren Entführung, Überstellung, Verbringung, Inhaftierung oder Folterung, verwickelt waren".
Der Untersuchungsausschuss soll nach Angaben des Parlaments so eng wie möglich unter anderem mit dem Europarat, dessen Menschenrechtskommissar sowie dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte zusammenarbeiten und binnen vier Monaten einen detaillierten Zwischenbericht vorlegen.