Die Sprecherin bestätigte einen Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel", wonach Ehepartner beim Familiennachzug erst ab dem 21. Lebensjahr eine Aufenthaltserlaubnis erhalten sollen, um so "junge Ausländer vor Zwangsehen zu schützen". Ausdrücklich untersagt wird eine Aufenthaltserlaubnis bei Scheinehen. Dadurch will die Bundesregierung dem Missbrauch "insbesondere zu illegalen Zwecken wie der Zwangsprostitution" entgegenwirken.
Künftig soll zudem jeder Ausländer "auf Verlangen" ein digitales Foto vorlegen, das grundsätzlich im Ausländerzentralregister gespeichert werden darf. Langfristig will das Innenministerium so bis zu 30 Millionen Lichtbilder erfassen. Mit dem Gesetz, das spätestens im Juli in Kraft treten soll, setzt Berlin elf EU-Richtlinien um, mit denen die "zentralen Elemente" des Ausländer- und Asylrechts in der Gemeinschaft angeglichen werden.
Die Türkische Gemeinde in Deutschland kritisierte die Pläne. "Mit der Erhöhung des Zuzugsalters auf 21 Jahre verhindert man nicht die Zwangsverheiratung, sondern das Verfassungsrecht auf die Einheit der Familie", sagte der Bundesvorsitzende des Vereins, Kenan Kolat, am Samstag in Berlin. Dies sei verfassungswidrig. Eine solche Regelung werde die Gerichte in Deutschland beschäftigen, kündigte Kolat an.
Nach Ansicht Kolats wird auch der geplante Nachweis von Deutschkenntnissen vor der Einreise in die Bundesrepublik vor den Gerichten keinen Bestand haben. Das neue Zuwanderungsrecht verpflichte die nachziehenden Ehegatten bereits zur Teilnahme an Integrationskursen. Statt Erfahrungen auszuwerten, soll es schon wieder eine neue Regelung geben, monierte Kolat und fügte hinzu: "Wir haben Zweifel, ob mit den Änderungen die Zwangsheirat verhindert werden soll oder die Familienzusammenführung."