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Juristen erwarten Erfolg

Zentralrat der Muslime will gegen Einbürgerungs-Fragebogen klagen

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Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Nadeem Elyas, hat eine Klage gegen den Einbürgerungs-Fragebogen in Baden-Württemberg angekündigt. Der Leitfaden sei nicht verfassungskonform und nicht integrationsfördernd, sagte Elyas am Wochenende. Der Vorsitzende des Bundesausländerbeirates, Memet Kilic, bekräftigte ebenfalls seine Kritik. Verfassungsrechtler rechnen mit einem Erfolg der Klage.


Nach einer neuen Verwaltungsvorschrift Baden-Württembergs müssen muslimische Einbürgerungsbewerber seit dem 1. Januar Fragen zur Gesinnung und Verfassungstreue beantworten, wenn Zweifel an der Ernsthaftigkeit ihres Bekenntnisses zum Grundgesetz bestehen.

Elyas sagte, es sei in Ordnung, wenn bei der Einbürgerung Kenntnisse und Akzeptanz des Grundgesetzes abgefragt würden, wie es in anderen Bundesländern der Fall sei. In Baden-Württemberg aber gehe man zu weit und prüfe die innere Einstellung zu Fragen, die nichts mit der Verfassungskonformität zu tun hätten - etwa zur Homosexualität. Wie man dazu innerlich stehe, sage nichts darüber aus, ob man das geltende Gesetz beachte, betonte Elyas. Die Muslime akzeptierten die entsprechenden Gesetze, auch wenn sie eine andere Einstellung zur Homosexualität hätten.

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland akzeptiere die Trennung von Staat und Religion, sagte Elyas. Er fügte hinzu: "Weder jetzt noch in Zukunft wollen wir aus Deutschland einen Gottesstaat machen, sondern für uns gilt das Grundgesetz." Die staatsrelevanten Aussagen des Korans hätten für die Muslime in Deutschland keine Bedeutung, weil der Islam seine Anhänger in der Diaspora dazu verpflichte, die Staatsordnung anzuerkennen, in der sie lebten.

Killic sagte, grundsätzlich müsse jeder Staat von den Einbürgerungsbewerbern das Bekenntnis zur seiner Grundordnung erwarten. Bei der Prüfung der Voraussetzungen dürfe der Rechtsstaat jedoch die eigene Grundordnung, etwa die Gleichbehandlung der Menschen unterschiedlicher Herkunft und kultureller Zugehörigkeit, nicht verletzen, unterstrich der Vorsitzende des Bundesausländerbeirates.

Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Ernst Gottfried Mahrenholz vertrat die Ansicht, der Fragenkatalog des baden-württembergischen Innenministeriums diskriminiere die Muslime. Er dürfte damit der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie widersprechen, vermutete Mahrenholz.

Der Erlanger Verfassungsrechtler Matthias Jestaedt sagte, bei dem Fragebogen verstießen mehr als die Hälfte der Fragen "gegen die vom Grundgesetz garantierten Rechte der Einbürgerungswilligen". Nicht einmal ein Beamtenanwärter dürfe gefragt werden, wie er auf einen homosexuellen Sohn reagieren würde. "Die Fragesteller verwechseln unseren Staat mit einer Meinungs- und Glaubensgemeinschaft", urteilte Jestaedt. Bei anderen Fragen wisse man nicht, ob sie "gerechte List oder boshafte Täuschung der Kandidaten" seien.

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, nannte den Fragenkatalog kontraproduktiv. Es handele sich um einen "unbedachten Schnellschuss, der "schleunigst ernsthaft überprüft" werden müsse.

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