Am Dienstag soll der Ethikrat dem Blatt zufolge Empfehlungen für ein solches Gesetz vorlegen. Dabei soll es um medizinische Gentests und andere Tests gehen.
Der Ethikrat hält eine Regelung zum Schutz der Arbeitnehmer für dringend geboten. "Wir erleben eine zunehmende Tendenz, genetische Daten zu erheben. Der gläserne Mensch wird immer konkreter", warnte Weber-Hassemer. Dies sei eine beunruhigende Entwicklung. Mit einem Gentest lässt sich nach Auffassung mancher Wissenschaftlicher die Veranlagung auf bestimmte Krankheiten bestimmen.
"Ausnahmen": Ethikrat für Gentests - zum Beispiel bei Piloten
Nach Ansicht des Ethikrates sollten Tests auf Krankheiten, die erst in ferner Zukunft ausbrechen könnten, nur in äußerst eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig sein. "Ausnahmen darf es nur für ganz präzise definierte Berufsgruppen oder für bestimmte Konstellationen geben", betonte Weber-Hassemer. Als Beispiel nannte sie Piloten. Deren gesundheitliche Eignung müsse außer Frage stehen. Sie wies aber darauf hin, dass diese Eignung in vielen Fällen ohne Gentest festgestellt werden könne. "Das muss Vorrang haben", forderte die Vorsitzende.
Ethikrat für freiwillige Gentests
Auch bei Versicherungen plädierte der Ethikrat für eine restriktive Regelung. "Im Regelfall sollte niemand von einer Versicherung zu einem Gentest gezwungen werden dürfen", forderte Weber-Hassemer. Der Ethikrat werde sich in Kürze mit diesem Thema befassen.