Die Forderung auf Unterricht in der kurdischen Sprache stellt in den Augen der Militärs "einen Angriff auf die staatliche Einheit der Türkei" dar, schreibt der Dialogkreis. Daher habe der Generalstab 2004 den Verbotsantrag eingereicht. Nach landesweiten Gewerkschaftsprotesten habe der 2. Arbeitsgerichtshof in Ankara im September 2004 das Verbotsverfahren mit der Begründung eingestellt, ein Verbot widerspreche der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Am 25. Mai 2005 sei das dieses Urteil jedoch durch ein anderes Gericht wieder aufgehoben worden. Die Begründung habe gelautet, türkische Staatsbürger dürften laut Verfassung in keiner anderen Sprache als ihrer türkischen Muttersprache unterrichtet werden. Das Verfahren sei anschließend an das Arbeitsgericht zurückverwiesen worden, um das Verbot auszusprechen.
Der Dialogkreis schrieb: "Zwar kann Egitim-Sen eine Revision fordern, doch da die Entscheidung - mit Ausnahme von Verfahrensfehlern - bindend ist, kann man de facto nicht mit einer Revision des Urteils rechnen." Deshalb habe inzwischen die Lehrergewerkschaft Egitim-Sen vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg eine einstweilige Verfügung gefordert. Nach Ansicht des Dialogkreises gibt es nur noch diese Möglichkeit, um die Gewerkschaft vor dem Verbot zu retten. Für eine solche einstweilige Verfügung sei es erforderlich, dass die Kommission in Brüssel einen entsprechenden Antrag an den Gerichtshof stellt.
Der Dialog-Kreis, hat nach eigenen Angaben aus diesem Grund an den Bundeskanzler, an die Gewerkschaften und die Spitzenpolitiker der EU einen dringenden Hilferuf ausgesandt, bei der Europäische Kommission für einen solchen Antrag einzutreten. Die Lehrergewerkschaft Egitim-Sen sei einer der wichtigsten Akteure für die Demokratisierung der Türkei und dürfe nicht zum Schweigen gebracht wird. amnesty international Deutschland teilte mit, der Fall werde weiterhin beobachtet.