Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig nicht nur bestraft werden, wer Handlungen der "nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft" billigt, rechtfertigt, leugnet oder verharmlost. Das gleiche Strafmaß soll künftig auch für das Leugnen von Handlungen einer "anderen Gewalt- und Willkürherrschaft" verhängt werden können. Richtete sich der Paragraph 130 des Strafgesetzbuches bislang nur gegen die Leugnung des Holocaust, so soll nach Vorstellung der Bundesregierung künftig auch das Leugnen von als "geschichtlich gesichert anerkannten Tatsachen" unter Strafe gestellt werden. Als Beispiel wird in der Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 11. Februar 2005 ein "Leugnen des Völkermords im ehemaligen Jugoslawien" genannt.
Die derzeitige Bundesregierung hatte 1999 ohne UN-Mandat im Rahmen der NATO einen Krieg gegen Jugoslawien geführt. Als Grund für den Krieg wurde genannt, in Jugoslawien finde ein Völkermord statt. Interne Lageberichte des Auswärtigen Amtes und des Bundesverteidigungsministeriums, die unmittelbar vor dem Krieg erstellt wurden, enthielten offenbar aber keinerlei Hinweise auf einen Völkermord. Es ist insofern fraglich, ob der behauptete Völkermord in Jugoslawien als "geschichtlich gesichert anerkannte Tatsache" gelten kann.
Die Diskussion über den Jugoslawienkrieg "mit einem Straftatbestand aus der Welt schaffen zu wollen" empfindet die ehemalige Justiziministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger "unerträglich", wie sie im Gespräch mit ngo-online gesagt hatte.
Hinsichtlich der Neonazi-Diskussion sagte der FDP-Politiker Max Stadler, auch die FDP empfinde den geplanten Neonaziaufmarsch am 8. Mai als "unerträgliche Provokation". Dies verletze die Menschenwürde der Opfer und auch die Würde der Angehörigen. Da aber die Menschenwürde einen überragenden Rang im Grundgesetz einnehme, könne man die Demonstration auch ohne Rechtsänderung verbieten. "Wir können nicht schlechthin einer Partei, die nicht verboten ist, unsererseits verbieten, ein Grundrecht auszuüben", so Stadler.
"Schon nach geltendem Recht ist es vollkommen ausgeschlossen, dass die NPD am Brandenburger Tor oder am Holocaust-Mahnmal einen Aufmarsch durchführen kann", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jörg van Essen. Er bekräftigte, dass die FDP-Fraktion nicht bereit sei, in einem parlamentarischen Schnellverfahren wesentliche Grundsätze der Versammlungsfreiheit über Bord zu werfen.
Auch das Bundesjustizministerium hatte in seiner Pressemitteilung vom 11. Februar 2005 die historische Bedeutung der Freiheitsrechte herausgestellt - trotz des Vorhabens, selbige einschränken zu wollen: "Die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit genießen in unserem Land aus gutem Grund Verfassungsrang. Beide sind unverzichtbarer Teil des demokratischen Rechtsstaats. Sie gewährleisten", so das Bundesministerium weiter, "dass Bürgerinnen und Bürgern am politischen und gesellschaftlichen Meinungsbildungsprozess teilhaben, auf Missstände aufmerksam machen und Veränderungen einfordern können. Die verfassungsrechtliche Absicherung dieser Rechte ist nicht zuletzt eine Reaktion und ein Sicherungsmechanismus gegen eine staatlich verordnete Gleichschaltung des Meinungsbildungsprozesses, die kennzeichnend für das NS-Regime war. Wegen der herausragenden Bedeutung dieser beiden Grundrechte für die Demokratie war der Staat bisher sehr zurückhaltend, diese Grundrechte über das geltende Recht hinaus weiter einzuschränken.
Die innenpolitischen Sprecher von Unions- und SPD-Fraktion, Hartmut Koschyk (CSU) und Dieter Wiefelspütz (SPD), hatten am vergangenen Dienstag mitgeteilt, dass für den 7. März eine Anhörung im Bundestags-Innenausschuss zu der Thematik geplant sei. Der Ausschuss könnte dann seine Beratungen am 9. März abschließen. Die zweite und dritte Lesung der Gesetzesvorhaben im Bundestag fände dann am 11. März statt. Der Bundesrat könnte sich am 18. März damit befassen. Damit verliere man keine Zeit, gewinne aber Qualität durch die Expertenbefragungen, sagte Wiefelspütz.
Zuvor hatten sich die Fraktionen von SPD und Grünen auf eine Verschärfung des Versammlungs- und Strafrechts geeinigt. Es seien verfassungsfeste Gesetzesformulierungen gefunden worden, um Veranstaltungen von Neonazis leichter verbieten zu können, sagte der Grünen-Rechtsexperte Volker Beck.
Laut Beck soll in das Strafrecht ein neuer Volksverhetzungstatbestand aufgenommen werden. Demnach soll unter Strafe stehen, wenn NS-Verbrechen gebilligt und verherrlicht sowie damit die Würde der Opfer verletzt und der öffentliche Friede gestört werden. Unter die Verletzung der Opferwürde falle damit nicht nur das Leugnen des Massenmordes in Konzentrationslagern, sondern auch der NS-Morde an Homosexuellen oder Behinderten sowie eine Verherrlichung der Nürnberger Rassegesetze.
Das schärfere Strafrecht liefere zugleich neue Gründe für das Verbot von Versammlungen, da diese verboten werden könnten, wenn die Gefahr von Straftaten bestehe, erläuterte Beck weiter. Zudem sollen Kundgebungen an Gedenkorten verboten werden, die von überregionaler Bedeutung für Opfer des Nationalsozialismus sind und die Würde der Opfer durch die Kundgebung beeinträchtigt werde. In das Gesetz solle zunächst nur das Holocaust-Mahnmal in Berlin aufgenommen werden. Weitere Orte sollen in einem zusätzlichen Gesetz geregelt werden, fügte Beck hinzu.
Diese Orte sollten von den Bundesländern festgelegt werden, sagte Koschyk. Der CSU-Politiker bezweifelte aber, ob mit den von SPD und Grünen vorgeschlagenen Formulierungen die Neonazi-Aufmärsche in Wunsiedel zum Gedenken an Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß zu verhindern sind.
Die Union will zudem über eine Ausweitung des befriedeten Bezirks rund um das Reichstagsgebäude einen Aufmarsch der rechtsextremen NPD am nahe gelegenen Brandenburger Tor verhindern. Dabei solle es bei der bisherigen Regelung bleiben, dass Demonstrationen erlaubt seien, sofern sie nicht den Parlamentsbetrieb stören.