"Der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft ist auf Dauer nur möglich, wenn es klare Haftungsregeln bei der Verunreinigung von Feldern neben den Gentechnikäckern gibt", sagt der agrarpolitische Sprecher des BUND Hubert Weiger zu den Haftungsbestimmungen im Gentechnikgesetz. Unverzichtbar bleibe auch das öffentlich zugängliche Standortregister für alle Gentechnik-Felder in Deutschland.
Einwände der Länder richteten sich auch gegen Kosten der unabhängigen Kontrollen: Da es bei der Untersuchung von Genanbau um mögliche negative Effekte auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit gehe, "ist es unerlässlich, dass Daten erhoben werden, die nicht interessengeleitet sind", sagt BUND-Gentechnikexpertin Heike Moldenhauer. Nach dem Gentechnikgesetz tragen die entstehenden Kosten für die Kontrollen "die Inverkehrbringer gentechnisch veränderter Organismen tragen". Außerdem müssen die Gentechnik-Bauern Maßnahmen gegen Verunreinigungen mit nicht gentechnikveränderten Pflanzen ergreifen.
Ginge es nach den Vorstellungen von CDU/CSU, FDP und einigen Teilen der SPD, müssten Bauern und Verbraucher für die Risiken der Agro-Gentechnik aufkommen. Denn keine Versicherung und auch kein Biotech-Unternehmen sei bereit, die Kosten für eventuelle Schäden durch Verunreinigungen zu tragen.
Das Gentechnikgesetz war durch die abzuzeichnende Blockade im Bundesrat 2004 in zwei Teile gesplittet worden, sagt BUND-Sprecher Rüdiger Rosenthal. Der zweite Teil, der im Bundestag jetzt zur Beratung anstehende, unterliege der Zustimmungspflicht des Bundesrates.