Kosovo
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll ein Völkermord im Sinne von Paragraph 6 Absatz 1 des Völkerstrafgesetzbuches bestraft werden, wenn eine entsprechende Handlung "durch die rechtskräftige Entscheidung eines internationalen Gerichts, dessen Zuständigkeit die Bundesrepublik Deutschland anerkannt hat, festgestellt ist". Durch die rechtskräftige Entscheidung eines internationalen Gerichts wird nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt, dass nur das Billigen, Rechtfertigen, Leugnen oder Verharmlosen von als "geschichtlich gesichert anerkannten Tatsachen" unter Strafe gestellt wird.
Die Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 11. Februar, in der die Gesetzesinitiative vorgestellt wird, beginnt mit Ausführungen zur Meinungs- und Versammlungsfreiheit und endet mit einem nach Auffassung der Bundesregierung "geschichtlich gesichert anerkannten" Völkermord: "Bsp: Leugnen des Völkermords im ehemaligen Jugoslawien".
Ex-General zu Jugoslawien 1999: Bürgerkrieg, aber kein Völkermord
Ob im ehemaligen Jogoslawien vor Beginn des Krieges am 24. März 1999 ein Völkermord im völkerrechtlichen Sinne stattfand, ist heftig umstritten. Der ehemalige Bundeswehr-General Dr. Heinz Loquai hatte als Militärberater der deutschen OSZE-Vertretung in Wien Zugang zum internen Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 19. März 1999 und dem des Bundesverteidigungsministeriums vom 23. März 1999. Die Berichte stützten sich laut Loquai auf eine Fülle von Informationsquellen: "die auf das gesamte Kosovo verteilten 1400 OSZE-Spezialisten, NATO-Aufklärungsflugzeuge und deutsche Aufklärungsdrohnen, die regelmäßig über dem Kosovo flogen, Diplomaten und Offiziere aus den Botschaften, amerikanische Aufklärungssateliten". Informationen von allen diesen Quellen seien über die NATO in Brüssel in die Berichte der deutschen Ministerien eingeflossen.
Ergebnis nach Darstellung des Ex-Generals: "In keinem dieser Berichte, die vor dem 24. März erstellt wurden, ist nach meiner Kenntnis von großräumigen Vertreibungen der albanischen Zivilbevölkerung oder gar von Völkermord die Rede. Die Analysen der Experten zeigen das Geschehen eines Bürgerkriegs, in dem beide Parteien wenig Rücksicht auf die Zivilbevölkerung nahmen. Nach diesen Berichten gab es vor dem 24. März 1999 keine humanitäre Katastrophe, die einen Krieg gegen die BR Jugoslawien rechtfertigte." Der ehemalige General hatte 1998 und 1999 wiederholt gute Möglichkeiten für eine friedliche Lösung des Konflikts gesehen.
In einer Sendung des TV-Magazins "Panorama" vom 18. Mai 2000 wurde den Serben unter Berufung auf die Lageberichte der Bundesregierung sogar bescheinigt, diese hätten die Zivilbevölkerung geschützt: "Und nach dem Bericht des Auswärtigen Amtes hätten die Serben die Zivilbevölkerung vor ihren Angriffen gewarnt."
Nach Auffassung von Ex-General Loquai hat erst der am 24. März 1999 begonnene Krieg eine humanitäre Katastrophe ausgelöst: "Zugespitzt lässt sich sagen: Die NATO wollte eine fiktive humanitäre Katastrophe verhindern. Sie ermöglichte zwei reale humanitäre Katastrophen. Die Vertreibung eines großen Teils der Kosovo-Albaner während des Krieges und die Vertreibung vieler Serben, Roma und anderer Minderheiten nach dem Krieg."
Zweifel am behaupteten "Racak-Massaker"
In einem Bericht der "Berliner Zeitung" vom 17. Januar 2001 wurden auch Zweifel an der NATO-Version von einem Massaker in Racak geäußert. Das behauptete "Racak-Massaker" war die wichtigste Legitimation für den Krieg gegen Jugoslawien. Auch stützte sich das Kriegsverbrechertribunal in Den Haag in seiner Anklage offenbar im Wesentlichen auf Racak. Nach Darstellung des Leiters der OSZE-Mission im Kosovo, William Walker, sollen in Racak "Tötungen und Verstümmelungen unbewaffneter Zivilisten" stattgefunden haben, viele der 45 Opfer sollen "aus extremer Nahdistanz" erschossen worden sein.
Die Vorkommnisse in Racak wurden von einem Team finnischer Gerichtsmediziner unter Leitung von Helena Ranta untersucht. Im finnischen Abschlussbericht heisst es, man habe noch nicht einmal bestätigen können, dass die Opfer aus Racak stammten. Es habe "keinerlei Anzeichen von nachträglichen Verstümmelungen" durch Menschen gegeben. Nur an einer der 40 untersuchten Leichen fanden die Gerichtsmediziner Pulverspuren, die auf eine Exekution hinweisen könnten. Die Berliner Zeitung findet es "aufschlussreich", dass eine Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse "verhindert wurde". Auch ein weiterer Bericht von Frau Ranta im Auftrag der EU wurde zur Verschlusssache erklärt. Sogar Mitgliedern des Europa-Parlaments soll der Zugang zu den Fakten verwehrt worden sein.
Ein Bericht der Fachzeitschrift "Forensic Science International" kommt offenbar zum Ergebnis, dass es die behaupteten Beweise für eine Massenhinrichtung albanischer Zivilisten durch serbische Sicherheitskräfte nicht gebe.
Sicherungsmechanismus gegen eine "staatlich verordnete Gleichschaltung des Meinungsbildungsprozesses"
Die genannten Äußerungen zeigen, dass es unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, ob im ehemaligen Jugoslawien ein Völkermord im völkerrechtlichen Sinne stattfand. Kommt es zu der geplanten Änderung des Strafgesetzbuches, dann könnte ein "Leugnen des Völkermords im ehemaligen Jugoslawien" möglicherweise "mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe" bestraft werden.
Begrifflichkeiten wie "Völkermord" und "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" werden in den vergangenen Jahren häufiger gebraucht. US-Präsident Bush bezeichnete beispielsweise am 8. September 2004 Geschehnisse in der sudanischen Provinz Darfur als "Völkermord". Sofern ein von der Bundesrepublik Deutschland anerkanntes internationales Gericht dieser Auffassung folgen würde, erscheint es nicht ausgeschlossen, dass mit der geplanten Änderung des Strafgesetzbuches das Äußern von Zweifeln an einem Völkermord im Sudan künftig strafrechtliche Folgen haben könnte. Auch im Sudan lieferten Berichte über Menschenrechtsverletzungen die Begründung für militärische Aktivitäten.
Das Bundesjustizministerium ist sich der Bedeutung der Meinungs- und der Versammlungsfreiheit durchaus bewusst. "Beide sind unverzichtbarer Teil des demokratischen Rechtsstaats", schreibt das Ministerium in der Pressemitteilung vom 11. Februar. Die verfassungsrechtliche Absicherung dieser Rechte sei nicht zuletzt eine Reaktion und ein Sicherungsmechanismus gegen eine "staatlich verordnete Gleichschaltung des Meinungsbildungsprozesses, die kennzeichnend für das NS-Regime war". Wegen der herausragenden Bedeutung dieser beiden Grundrechte für die Demokratie sei der Staat bisher sehr zurückhaltend gewesen, diese Grundrechte über das geltende Recht hinaus weiter einzuschränken.
Jüngere Entwicklungen im rechtsextremistischen Lager haben die Situation nach Auffassung des Ministeriums aber verändert. "Wenn wir nun die Gesamtheit dieser Entwicklung zum Anlass nehmen, das Strafrecht zu verschärfen, dann bedeutet dies nicht, dass wir das Strafrecht zum Mittel der Bekämpfung eines politischen Gegners erheben. Rechtliche Maßnahmen machen die politische Auseinandersetzung keinesfalls entbehrlich, sondern sind nur ein Beitrag im Kampf gegen Antisemitismus und Rassenhass."
Aber eines ist für das Justizministerium klar: "Wir sind es den Opfern des verbrecherischen NS-Regimes schuldig, die Möglichkeiten, die uns das Strafrecht lässt, auszuschöpfen. Rechtsextremisten dürfen nicht von Strafbarkeitslücken profitieren. Sie dürfen nicht ungestraft ein menschenverachtendes System rühmen oder verharmlosen können."
Ex-Justizministerin warnt vor "Gesinnungsversammlungsrecht"
Die ehemalige Bundesjustizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, plädiert dafür, die vorhandenen Möglichkeiten des Strafrechts, auszuschöpfen. Sie warnte vor der Änderung des Demonstrationsrechts, mit der rechte Aufmärsche an Gedenkstätten verhindert werden sollen. "Die Änderung des Versammlungsrechts ist der Einstieg in ein Gesinnungsversammlungsrecht", sagte sie der "Berliner Zeitung". Dies werde dazu führen, dass nicht nur am Holocaust-Mahnmal in Berlin Demonstrationen verboten würden.
"Die Gesetzesänderung wird zudem eine Debatte über eine weiter reichende Aufweichung des Versammlungsrechts auslösen", fürchtet die Politikerin. Sie zeigte sich überzeugt, dass rechte Aufmärsche vor dem Holocaust-Mahnmal mit geltendem Recht zu verhindern sind.
Leutheusser-Schnarrenberger wandte sich ebenfalls gegen den Plan der Bundesregierung, das Verherrlichen von Nazigrößen unter Strafe zu stellen. Eine solche allgemeine Formulierung sei rechtlich problematisch. "Das ist der Beginn einer allgemeinen Bewertung von Äußerungen", monierte sie. Die Politikerin setzt im Kampf gegen Rechts stattdessen auf schulische und gesellschaftliche Aktivitäten.
Sie forderte die Länder auf, die Nazizeit in die Lehrpläne der Schulen wieder aufzunehmen, in denen sie abgesetzt worden ist.