DIE Internet-Zeitung
Stipendien statt Gebühren

Studiengebühren DDR: Studenten hatten keine Finanzsorgen

Am

Studenten in der DDR kannten kaum finanzielle Sorgen. Studiengebühren gab es nicht, ein Stipendiensystem sorgte für das Auskommen. Mit der Stipendienverordnung von 1981 entfiel auch die Orientierung an der sozialen Herkunft und am Einkommen der Eltern. Das Grundstipendium betrug in der DDR 200 Mark im Monat. Wer mindestens drei Jahre Wehrdienst geleistet hatte, bekam 300 Mark. 280 Mark gab es für jene, die schon drei Jahre im Beruf gearbeitet hatten. Studenten mit Kindern erhielten für jedes Kind 50 Mark zusätzlich. Berlin-Studenten konnten sich über 15 Mark Aufschlag im Monat freuen.


Zum Grundstipendium hinzu kamen ab dem zweiten Studienjahr Leistungsstipendien in Höhe von 60, 100 oder 150 Mark. In den Genuss kam nach Schätzungen in den 80er Jahren nicht ganz die Hälfte der Studenten. Einige wenige Elite-Studenten bezogen Sonderstipendien, die die Namen von Karl Marx, Wilhelm Pieck oder Johannes R. Becher trugen und 550, 500 beziehungsweise 450 Mark betrugen.

Die meisten Studenten erhielten während des Studiums einen Internatsplatz, der oft nur 10 Mark im Monat kostete. Das Essen in der Mensa war meist nicht teurer als 1 Mark. Weitere Vergünstigungen erhielten Studenten bei Bahnfahrten und für Eintrittskarten. Und sozialversichert waren die Studenten ebenfalls.

Das Sorglos-Studieren wurde vom Staat finanziert und wurde damit letztlich von den Beschäftigten in den Betrieben erarbeitet. Als Gegenleistung wurde von den Studenten erwartet, dass sie in den Sommersemesterferien im Rahmen des "Studentensommers" in Betrieben arbeiteten und oft zu Studienbeginn im Herbst an der Ernte teilnahmen.

Stasi-Bewertungsausschuss empfiehlt Anklage gegen Porsch

DDR

Der Stasi-Bewertungsausschuss des sächsischen Landtags empfiehlt eine Abgeordneten-Anklage gegen PDS-Fraktionschef Peter Porsch. Offenbar haben sich die Parlamentarier in einer nichtöffentlichen Sitzung mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit für eine solche Empfehlung an das Parlament ausgesprochen. Neun Abgeordnete stimmten dafür, ein Ausschussmitglied votierte dagegen. Porsch hat die gegen ihn gerichteten Stasi-Vorwürfe stets bestritten. Der 60-Jährige hält es allenfalls für möglich, ohne sein Wissen "abgeschöpft" worden zu sein. Der gebürtige Wiener war 1973 in die DDR übergesiedelt und arbeitete seitdem an der Universität Leipzig.

Der jetzt gefasste Beschluss gilt als Voraussetzung dafür, dass der Landtag in nichtöffentlicher Sitzung über eine Anklage gegen Porsch entscheiden kann. Der Bewertungsausschuss ist für die Sichtung der eingegangenen Unterlagen der Stasiunterlagenbehörde verantwortlich. Ihm gehören zwölf Mitglieder an, jeweils zwei Vertreter pro Fraktion.

Am 31. Aug. 2005

DDR-Diplome dürfen nicht pauschal in BRD-Diplome umgewandelt werden

Streitfall Wirtschaftswissenschaften

Akademische Abschlüsse der DDR können nicht pauschal in bundesdeutsche Diplome umgewandelt werden. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig in einem Grundsatzurteil. Prinzipiell dürfe ein DDR-Diplomgrad in keiner anderen Form als in der damals verliehenen geführt werden, erklärten die Richter. Für die Anerkennung auf Gleichwertigkeit mit einem bundesdeutschen Abschluss sei ein individueller Antrag notwendig. Geklagt hatte eine sächsische Wirtschaftswissenschaftlerin, der 1988 an der Handelshochschule Leipzig der damals in der DDR übliche akademische Grad einer Diplomökonomin verliehen worden war. Zwar stellte der Freistaat Sachsen nach der Wiedervereinigung auf Antrag fest, dass der Abschluss einem bundesdeutschen Hochschulabschluss gleichwertig ist. Den Wunsch der Klägerin, zusätzlich auch den Titel einer Diplom-Kauffrau zu führen, wie er in den alten Bundesländern üblich ist, lehnten die Leipziger Bundesrichter jetzt mit Verweis auf den Einigungsvertrag jedoch ab.

Eine pauschale Umtausch von DDR-Diplomen in westdeutsche Abschlüsse sehe der Vertrag nicht vor, weil dadurch bundesdeutsche Grade faktisch entwertet würden, argumentierten die Richter. (AZ: BVerwG 6 C 19.04)

Am 25-11-2005

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