Die Zahl der Abschiebungen, bei denen Familien auseinander gerissen werden, habe drastisch zugenommen. In manchen Bundesländern sind getrennte Abschiebungen von Familienangehörigen längst Alltag. Eltern würden abgeschoben, während die Kinder in der Schule sind, Kinder außer Landes gebracht, während der Vater in der Psychiatrie oder die Mutter beim Einkaufen ist. Darauf weist PRO ASYL anlässlich der Veröffentlichung einer Broschüre mit dem Titel „Familientrennung durch Abschiebung“ hin. 17 drastische Fälle haben PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte darin innerhalb kurzer Zeit zusammen getragen.
Nach geltendem Recht genießt die Familieneinheit beim Vollzug von Abschiebungen nur einen sehr dürftigen Schutz. Die Behördenpraxis folgt dem Prinzip: Wo gehobelt wird, da fallen Späne. So teilte das Regierungspräsidium Stuttgart in einem Fall, in dem die abgeschobene Mutter ohne ihre beiden jüngsten Kinder (9 Monate und 2 Jahre alt) abgeschoben worden war, bedauernd mit, dass der Schutz der Familie zwar einen hohen Stellenwert habe. Bedauerlicherweise könne hierauf aber nicht immer Rücksicht genommen werden.
Anders als bei politischen Rechten hätten Opfer sozialer Menschenrechtsverletzungen laut FIAN immer noch keine Möglichkeit, bei der UNO Beschwerde einzulegen. Im vergangenen Jahr hat die Menschenrechtskommission eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um über ein solches Beschwerdeverfahren für den UN-Sozialpakt zu beraten. Die Bundesregierung hat sich für das Beschwerdeverfahren ausgesprochen. "Um die Widerstände der USA und anderer Länder in der zuständigen Arbeitsgruppe zu überwinden, muss die Bundesregierung eine aktive Bündnispolitik betreiben", so Hausmann. Das nächste Treffen findet vom 10. bis 21. Januar in Genf statt.
Wie dringlich eine Aufwertung der sozialen Menschenrechte ist, zeigten die letzte Woche vorgelegten Zahlen der UN-Welternährungsorganisation FAO: Mit 850 Millionen ist die Anzahl der weltweit Hungernden zum zweiten Mal in Folge angestiegen und hat einen traurigen Höhepunkt erreicht. "Damit rückt das Ziel einer Halbierung bis 2015 in immer weitere Ferne", kritisiert Hausmann. Die Hälfte aller Hungernden sind verarmte Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, weitere 22 Prozent sind Landlose und LandarbeiterInnen. FIAN und das Kleinbauernnetzwerk La Vía Campesina haben Menschenrechtsverletzungen gegen Kleinbauern in einem Jahresbericht systematisch zusammengestellt: Der Zugang zu produktiven Ressourcen wie Land, Saatgut und Wasser wird ihnen systematisch verweigert. Subventionierte Billigexporte aus der EU und den USA entziehen Kleinbauernfamilien die Absatzchancen und damit die Ernährungsgrundlage. Viele werden Opfer Gewalt seitens Großgrundbesitzern oder durch Staudamm- und Bergbauprojekte von ihrem Land vertrieben.
Trotz des global negativen Trends zeigt sich immer wieder, dass der Einsatz für das Recht auf Nahrung Früchte trägt. Zwölf Jahre nach ihrer widerrechtlichen Entlassung von der Kaffeeplantage "María de Lourdes" sind 46 Familien in Guatemala endlich zu ihrem Recht gekommen: Sie erhalten 55 Prozent der entgangenen Löhne sowie die Plantage zur Eigenbewirtschaftung zugesprochen. Das Ausmaß der Menschenrechtsverletzungen und der internationale Druck durch FIAN hatten den Plantagenbesitzer schließlich zum Einlenken gebracht: ein Sieg von David gegen Goliath. "Der Einsatz für Menschenrechte lohnt sich", betont Hausmann. Ein Beschwerdeverfahren bei der UNO würde den Opfern sozialer Menschenrechtsverletzungen deutlich den Rücken stärken und zahlreiche Erfolge wie in Guatemala ermöglichen.