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Gentechnikgesetz

NABU: Risiken des Gen-Anbaus unzureichend erforscht und finanziert

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Obwohl das neue Gentechnikgesetz erstmals Umweltschäden haftbar macht, sind landwirtschaftliche Kontrollen vage fomuliert. Das kritisierte der Naturschutzbund (nabu) auf der Tagung zu Risiken und Sicherheit von Gen-Landwirtschaft. Es könne nicht sein, dass ein Gentechnik-Konzerne wie Monsanto "über ökologische Sicherheitsbestimmungen wacht", so NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Grundsätzlich aber hält der Umweltbund Gentechnik für möglich. "Es ist möglich," sagte Tschimpke. Da seien sie realististisch. Es sei einer ihrer Aufgaben, sich "mit den Folgen herumzuschlagen." Die ethische Bewertung überlasse man anderen. Weil aber diese "Folgen" unvorhergesehen für die Artenvielfalt seien, fordert der Verband unabhängige Kontrollen von der Industrie. Derzeit sei man ausschließlich auf Ergebnisse der Industrie angewiesen, bestätigt Harmut Vogtmann, Präsident des Bundesamtes für Naturschutz.


Ein anderer Punkt der ungenügenden Kontrollen zu den Auswirkungen von Gentechnik sei das fehlende Geld, klagt der NABU. Derzeit sei dafür eine Abteilung für nachhaltige Landnutzung im Bundesministerium für Bildung und Forschung angesiedelt. Das Ministerium verbiete nach einer Förderrichtlinie aus dem Jahr 2003 "hypothesenunspezifischen Untersuchungsansätze". Das seien Aufgaben des Bundesumweltministeriums und des Bundesamtes für Naturschutz. Diese müssten aber mit einem "Bruchteil der finanziellen Mittel" auskommen.

Die Risiken sind nach Auffassung des Naturschutzverbands nicht geklärt. So bleibe weiter offen, wie die Wahlfreiheit für Verbraucher und Landwirte gesichert werde. So würde zum Beispiel nicht geklärt sein, wie Rapsernte ohne Vermischung während des Transport aussehen solle. Die Samen seien sehr klein. Würden Raps-Samen während des Transports verschüttet, könnten andere Fahrzeuge sie in Naturschutzgebiete transportieren, wenn die Samen an den Reifen haften blieben. Vogtmann vom Bundesamt für Naturschutz sieht wirtschaftlich die Folge, dass landwirtschaftliche Familienbetriebe nicht mehr mit der Massenproduktion mithalten könnten.

Derzeit gibt es nach Angaben des NABU eine einzige Studien zu den Auswirkungen von Gentechnik auf die Umwelt. Immer noch würden Studien geheimgehalten ohne Berichterstattung. Tschimpke nennt das "illegal". Er fordert, dass Naturschutz- und Umweltverbände in die Versuchsplanung mit einbezogen werden.

Das Gentechnik-Gesetz

Das Gentechnikgesetz widmet sich speziell der Vorsorge, um gentechnikfreie Landwirtschaft weiterhin möglich zu machen. Deshalt muss ein Bauer haften, wenn er andere Felder gentechnisch verunreinigt. Wenn beispielsweise mehrere Bauern für eine gentechnische Verunreinigung in der Umgebung des betroffenen Feldes verantwortlich sein könnten, dann haften diese Bauern gemeinsam. Alle Flächen mit Gen-Anbau müssen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gemeldet werden. Der Ort muss über das Internet zugänglich sein. Bevor ein Bauer mit einem Gen-Anbau beginnt, muss er das drei Monate vor der Aussaat melden.

Gentechnik-Konzerne wie Monsato, Bayer und Pioneer Hi-Bred Northern Europe dürfen ihr Saatgut nur mit einer Bedienungsanleitung verkaufen. Auf dieser muss angegeben werden, was der Bauer tun muss, um Nachbarfelder vor Verunreinigungen zu schützen. Kommt es trotz regelgerechten Anbau zu Verunreinigungen, können die Großkonzerne verklagt werden.

Gentechnik soll nach dem Gesetz gestoppt werden können, wenn neue wissenschaftliche Untersuchungen Risiken und Umweltschäden belegen. Diese Belege gibt es nach Angaben der Bundesregierung derzeit nicht.

Die Europäische Umweltagentur vergleicht Gentechnik mit Asbest und BSE, dessen Schaden erst nach Eintreten ernst genommen werden würde.

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