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Geld sparen, Klima schützen

Beim Autokauf sind Verbrauchs-Infos jetzt Pflicht

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Seit Montag können sich Verbraucher vor einem Neuwagenkauf direkt am Verkaufsort umfassend über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen des Pkws ihrer Wahl informieren. Mit dem Inkrafttreten der Energieverbrauchs-Kennzeichnungspflicht für Pkws müssen Neuwagen in den Verkaufsräumen der Autohäuser deutlich mit einem Kennzeichen versehen werden, das Auskunft über Spritverbrauch und CO2-Emissionen gibt. Zusätzlich muss in allen Autohäusern der so genannte "Leitfaden zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen" ausliegen, der alle Kraftstoffverbrauchs- und Emissionswerte von Pkw-Neufahrzeugen auflistet, die in Deutschland zum Verkauf angeboten werden. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) kritisierte das Kennzeichen als "denkbar schlechte Lösung". Es handle sich nur um "ein unverständliches Blatt mit nackten Zahlen". Statt dessen sei ein vergleichendes Label nötig, wie es sich bei Kühlschränken und Waschmaschinen seit Jahren bewährt habe.


"Mit der neuen Kennzeichnung wird ein wichtiger Baustein der EU-Klimaschutzpolitik umgesetzt", freut sich Stephan Kohler, Geschäftsführer der Deutschen Energie-Agentur (dena). Er muss zufrieden sein - schließlich hat seine Agentur im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums die Umsetzung des Labels sowie die Erarbeitung des Leitfadens übernommen. Gerade im Mobilitätsbereich lägen "enorme Potentiale" zur CO2-Einsparung. Diese gelte es zu nutzen, um die notwendigen Klimaschutzziele auf nationaler und internationaler Ebene zu erreichen. "Nicht nur die Industrie, sondern auch die einzelnen Verbraucher können zum Klimaschutz beitragen", sagte Kohler. Durch die Energieverbrauchs-Kennzeichnung und den in Autohäusern ausliegenden Leitfaden könnten Fahrzeuge einfacher verglichen und bei der Kaufentscheidung die Folgekosten, aber auch die Klimaverträglichkeit eines Pkws mit einbezogen werden.

Das bezweifelt der VCD. Die Chance, auf diesem Weg Energie einzusparen, bleibe durch die falsche Ausgestaltung des Labels weitgehend ungenutzt, kritisierte Hermann-Josef Vogt vom VCD-Bundesvorstand.

Eine Untersuchung im Auftrag der Europäischen Kommission komme zu dem Ergebnis, dass ein vergleichendes Energielabel den Kraftstoffverbrauch von Neuwagen und damit den CO2-Ausstoß innerhalb von zehn Jahren um bis zu fünf Prozent senken könne. Der VCD hatte sich deshalb gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und dem Umweltbundesamt für ein solches Label eingesetzt.

"Wer ein Auto kauft, möchte wissen, was es an Betriebskosten mit sich bringt", sagte Vogt. Das gelte um so mehr in Zeiten steigender Spritpreise. Entscheidend sei dabei aber das Abschneiden eines Fahrzeugs in seiner Klasse. "Deshalb ist nur eine vergleichende Einordnung beim Energieverbrauch sinnvoll", so Vogt.

Allein das Beispiel VW Golf zeige die große Spannweite von Verbrauchswerten bei ein und dem selben Fahrzeugtyp. So verbrauche die sparsamste Variante - der Golf V 1.9 TDI - im Durchschnitt fünf Liter Diesel, was einem CO2-Wert von 135 Gramm pro Kilometer entspricht. Der Spritschlucker unter den neuen Golf-Modellen sei dagegen ein Golf V 2.0 FSI mit einem Verbrauch von 8,5 Litern Super auf 100 Kilometern und einem CO2-Wert von 204 g/km. "An diesem Beispiel wird deutlich, wie wichtig eindeutige und vergleichende Darstellungen sind", sagte Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des VCD. "angelhafte Verbraucherinformation nutze hingegen nur den schwachen Wettbewerben und schade innovativen Produkten.

Bei einem Fahrzeug mit einem Durchschnittsverbrauch von sieben Litern Superbenzin auf 100 Kilometer, einer jährlichen Fahrleistung von 15.000 Kilometern und einem Literpreis von 1,20 Euro kommen im Jahr deutlich über 1.200 Euro für Spritkosten zusammen. "Verbraucht das Auto nur einen Liter weniger, spart der Verbraucher über 180 Euro im Jahr", rechnet dena-Mann Kohler vor. Doch wo der jeweils ins Auge gefasste Wagen im Vergleich steht, das muss jeder Käufer erst mal selbst erfragen.

Der VCD findet daher deutliche Worte: "Die jetzt eingeführte Regelung ist vielleicht im Interesse der Autohersteller, im Interesse von Verbrauchern und Umwelt ist sie sicher nicht. Sie gehört daher ins Altpapier und sollte baldmöglichst novelliert werden."

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