Die geplante Errichtung solcher Tourismus-Einrichtungen, wie etwa Flugzeugstart- und -landebahnen, befestigte Straßen und Hotels, wird vom Umweltbundesamt (UBA) abgelehnt. Das ist mit den Zielen des Antarktisvertrages und des Umweltschutzprotokolls zum Antarktisvertrag nicht vereinbar. Soll die Eigenart, Schönheit und Unberührtheit dieses großartigen Naturreservates für künftige Generationen bewahrt werden, dürften solche Bemühungen nicht weiter forciert werden.
Die zunehmende Bedeutung des Tourismus haben auch die 45 Staaten des Antarktisvertrages erkannt. Der Tourismus war daher eines der Hauptthemen der diesjährigen Vertragsstaatenkonferenz in Kapstadt/Südafrika. Hier wurde über Regulierungsmöglichkeiten zum Tourismus und die zunehmende Beeinträchtigung touristisch stark frequentierter Gebiete diskutiert.
Es gelte, gemeinsam mit den anderen Vertragsstaaten Lösungsmodelle zu entwickeln und erste beschlossene Empfehlungen in nationale Regelungen umzusetzen. Zukünftig richtet das UBA einen Kontaktpunkt ein. Hier werden Informationen über Expeditionen oder andere Aktivitäten mit einem möglichen Gefährdungspotenzial in der Antarktis erfasst und mit Kontaktstellen der anderen Vertragsstaaten ausgetauscht.
Ein wichtiges Novum wird sein: Einzelreisende und Gruppen, die die Antarktis besuchen möchten, oder Reiseveranstalter, die Reisen in die Antarktis organisieren, müssen künftig Notfall- und Rettungspläne, Vorkehrungen für medizinische Versorgung sowie eine angemessene Versicherung nachweisen, um eine Genehmigung zur Durchführung ihrer Tätigkeit vom UBA zu erhalten.
Das UBA führt seine Forschungsprojekte zu Umweltauswirkungen in touristisch stark frequentierten Besuchergebieten entlang der Antarktischen Halbinsel fort und baut diese aus. Im Ergebnis sind Vorschläge für eine Regulierung des Tourismus durch Besuchermanagement oder eine Unterschutzstellung der betreffenden Gebiete zu erwarten.