Struck sagte, die Frage, ob alle gesunden Männer eingezogen werden müssten, um der Wehrgerechtigkeit genüge zu tun, müsse in einem Grundsatzurteil notfalls auch auf "höchstrichterlicher Ebene" geklärt werden. Er zeigte sich zuversichtlich, die Wehrpflicht halten zu können. Bei dem Urteil handele es sich um einen "Einzelfall". Bei ähnlichen Fällen sei das Ministerium mit seiner Rechtsauffassung erfolgreich gewesen, betonte er. Ein Sprecher fügte hinzu, das Ministerium sei nicht der Ansicht, dass "unsere Einberungskriterien zur Wehrungerechtigkeit beitragen".
Das Gericht hatte die derzeitige Einberufungspraxis in einer Grundsatzentscheidung als rechtswidrig bewertet. Derzeit werde nur noch weniger als die Hälfte aller wehrpflichtigen Männer zum Dienst heranzogen, erklärten die Richter. Dies verstoße gegen das Willkürverbot des Grundgesetzes. Die Richter ließen eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
Der Vorsitzende des Bundestags-Verteidigungsausschusses Robbe sagte der "Bild"-Zeitung:
"Wir müssen uns Gedanken darüber machen, wie die Wehrpflicht gerechter gestaltet werden kann." Dabei müsse über alle Möglichkeiten diskutiert werden, damit die Wehrpflicht erhalten werden könne - "bis hin zu einer weiteren Verkürzung". Dann könnten mehr Soldaten eingezogen werden.