So seien 2003 insgesamt 134,7 Milliarden versteuerte Zigaretten verkauft worden. Dieser Rückgang sei vor allem durch den regen Schmuggel mit unversteuerten Zigaretten zu erklären, sagte der Leiter der Zentralen Steuerzeichenstelle, Klaus Jakomeit. Der Verlust an Steuern sei schwer zu beziffern. Laut einer Schätzung gingen allein im Jahr 2001 dem Fiskus durch Schmuggelaktivitäten 1,5 Milliarden Mark verloren.
Seit August 1993 ist die Bünder Behörde für die Erhebung der Tabaksteuer in ganz Deutschland zuständig. Sie versorgt dazu Tabakunternehmen mit den Steuerzeichen oder gewährt den Erlass oder die Erstattung der Steuer. In 2003 waren 230 Unternehmen der Tabakbranche bei der ZStZ als Bezieher der Steuermarken angemeldet.
Nach Angaben Jakomeits müssen von einer durchschnittlichen Zigarettenschachtel zum Preis von 3,60 Euro derzeit rund 2,18 Euro an Tabaksteuern entrichtet werden. Die 16 Prozent Mehrwertsteuer sind darin allerdings noch nicht enthalten.
Zigaretten sind jetzt laut Verpackung tödlich
Beschluss zur Tabakkennzeichnung
Am 08. November 2002 veröffentlicht.
Tabakverpackungen müssen nun den deutlich lesbaren Hinweis "Rauchen ist tödlich", "Rauchen kann tödlich sein" oder "Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu" tragen. Einer entsprechenden Verordnung des Bundesverbraucherschutzministeriums stimmte der Bundesrat am Freitag in Berlin in wesentlichen Teilen zu. Die Verordnung verbietet außerdem die Verwendung von "Begriffen, Namen, Marken und bildlichen oder sonstigen Zeichen, die den Eindruck erwecken, dass ein bestimmtes Tabakerzeugnis weniger schädlich sei als andere". Hersteller und Raucher müssen sich daher auf das baldige Aus für "Light"- und "Ultra"-Zigaretten einstellen.
Zudem werden Höchstmengen für den Gehalt an Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid für Tabakerzeugnisse festgeschrieben. Der Rauch einer Zigarette darf nach der Verordnung höchstens je 10 Milligramm Teer und Kohlenmonoxid sowie ein Milligramm Nikotin enthalten. Darüber hinaus werden an die Messverfahren für die Mengenbestimmung höhere Anforderungen gestellt. Nach Maßgabe des Bundesrates soll das Nichteinhalten der Vorschriften unter Strafe gestellt werden.
Der Verordnung zufolge dürfen Zigaretten nach den alten Regeln nur noch bis zum 31. Dezember 2003 hergestellt und bis zum 30. Juni 2004 verkauft werden. Alle übrigen Tabakerzeugnisse dürfen bis zum 30. September 2004 ausgeliefert und bis zum 30. Juni 2005 verkauft werden.